Skip to content

Building code of Hamburg: what is allowed without a permit?

Overview of the checked project types under the Hamburgische Bauordnung (HBauO). Each row leads to a detail page with provision and wording. The law itself is in German.

The law

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Act: HBauO – Hamburgische Bauordnung Version as of: Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. 2025, 93), Neuerlass mit Wirkung ab 15.01.2025; Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.09.2026 bis 13.01.2027 zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. September 2026 (HmbGVBl. S. 243) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Announced changes to the law
  • Laut Inhaltsverzeichnis der Gesamtausgabe (Gültigkeit 26.09.2026 bis 13.01.2027) hat ab 14.01.2027 nur § 1 (Anwendungsbereich) und § 66 (Bautechnische Nachweise) eine neue Fassung (Vermerk 'bis 13.01.2027'); § 6, § 59, § 61 und die Anlage 'Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61' tragen nur 'ab 01.01.2026' und haben keine spätere Fassung. Inhalt der Fassung ab 14.01.2027 nicht abgerufen.
  • §§ 63, 64, 67, 69, 70 gelten seit 26.09.2026 in geänderter Fassung (Gesetz vom 9. September 2026, HmbGVBl. S. 243); sie betreffen die Verfahrensfreiheit nach § 61 nicht.

Catalogue of exempt projects: § 61 HBauO i. V. m. Anlage "Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61", Abschnitt I

Project types at a glance

Project types at a glance
ProjectRuleProvision
Patio roof exempt Area up to 30 m² · Depth up to 3 m Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g
Conservatory not clear-cut not expressly listed as exempt in the law
Matter of interpretation – show reason

Ein Wintergarten ist als geschlossener Anbau in der Anlage nicht ausdrücklich verfahrensfrei. Ob ein sehr kleiner verglaster Anbau unter Nr. 1 Buchst. a (eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt) fällt, ist Auslegung (ein Wintergarten hat meist Aufenthaltsraumqualität: Aufenthaltsräume sind nach § 2 Abs. 5 Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt oder geeignet sind).

Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1
Carport exempt Area up to 50 m² · Height (Wandhöhe) up to 3 m · not outside built-up areas Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b
Garage exempt Area up to 50 m² · Height (Wandhöhe) up to 3 m · not outside built-up areas Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b
Garden shed exempt Gross volume up to 30 m³ · not outside built-up areas Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a
Fence and wall exempt Height (Höhe) up to 2 m · not outside built-up areas Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a
Swimming pool exempt Pool volume up to 100 m³ · not outside built-up areas Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a
Solar panels exempt Height (Höhe (nur gebäudeunabhängig)) up to 3 m · Length up to 9 m Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b
Heat pump exempt Height (Höhe) up to 2 m · Length up to 3 m Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f (Verweis auf § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 HBauO)

If a project is not exempt

Baugenehmigung erforderlich; Verfahrensart nach §§ 62 (Genehmigungsfreistellung), 63, 64, 64a. Bauherr/in kann auch für verfahrensfreie Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren verlangen (§ 59 Abs. 3).

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Ohne eigene Abstandsfläche und in den Abstandsflächen zulässig (§ 6 Abs. 8)

Garagen (einschließlich Carports, § 2 Abs. 7 Satz 4) und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solaranlagen; Stützmauern/geschlossene Einfriedungen; Wärmepumpen

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 15 m
  • Nr. 1 (Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten): mittlere Wandhöhe bis zu 3 m und Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m
  • Nr. 2 (gebäudeunabhängige Solaranlagen): Höhe bis zu 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m
  • Nr. 4 (Wärmepumpen): Höhe bis zu 2 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 3 m, Mindestabstand von der Außenwand des zu versorgenden Gebäudes nicht überschritten
  • Satz 2: Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 auf einem Grundstück insgesamt höchstens 15 m
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9 m, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m, 4. Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 3 m, sofern sie den für ihre Funktionsfähigkeit erforderlichen Mindestabstand von der Außenwand des zu versorgenden Gebäudes nicht überschreiten. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Still to observe

Für die in der Anlage bezeichneten Vorhaben ist eine Genehmigung nicht erforderlich; inhaltliche Anforderungen aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten.
Freiwillig kann trotzdem ein Baugenehmigungsverfahren verlangt werden.
Auf Verlangen der Bauherrin bzw. des Bauherrn wird für genehmigungsfreie Vorhaben nach § 61, § 62 oder § 77 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63, § 64 oder § 64a, für Vorhaben nach § 63 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 oder § 64a und für Vorhaben nach § 64 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64a durchgeführt.
Verfahrensfreie Vorhaben, die Teil eines genehmigungspflichtigen Vorhabens sind, werden in dessen Verfahren einbezogen.
Sofern von dieser Anlage erfasste Vorhaben Teil eines Vorhabens sind, das in einem Verfahren nach § 63, § 64, § 64a oder § 77 zu prüfen ist, werden sie in das jeweilige Verfahren einbezogen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach Absatz 4, § 63 Absatz 2, § 64 Absatz 1, § 64a Absatz 1, § 66 Absatz 7 und § 77 Absatz 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

Check with your dimensions

Choose a project and enter the dimensions: the calculator checks against the building code of Hamburg.

Open the calculator

Frequently asked questions

Which building code applies in Hamburg?

Hamburgische Bauordnung (HBauO). Version: Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. 2025, 93), Neuerlass mit Wirkung ab 15.01.2025; Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.09.2026 bis 13.01.2027. Exempt projects are listed in § 61 HBauO i. V. m. Anlage "Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61", Abschnitt I. The law itself is in German.

How many project types are listed as exempt in Hamburg?

Of 9 project types we checked, the building code clearly lists 8 as exempt; for 1 the interpretation is not clear-cut. Conditions and wording are on the detail pages.

Press / to search