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Solar panels in Hamburg: Do I need a building permit?

Short answer: Under Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b (HBauO) the project is exempt from the permit procedure in Hamburg on these conditions:

  • Height (Höhe (nur gebäudeunabhängig)) up to 3 m
  • Length up to 9 m

Limits

3 mHeightmeant is: Höhe (nur gebäudeunabhängig)
9 mLength

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen: ausgenommen bei Hochhäusern
  • an Außenwandflächen: nur Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • gebäudeunabhängig: Höhe bis zu 3 m und Gesamtlänge bis zu 9 m

Variants and special cases

The building code names further cases with their own conditions:

gebäudeunabhängig
  • Height (Höhe) up to 3 m
  • Length up to 9 m
  • Gesamtlänge bis zu 9 m
b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,
in, an und auf Gebäuden (Dach, Balkonbrüstung, Außenwand)

The variant names no numeric limits.

  • auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen: ausgenommen bei Hochhäusern
  • an Außenwandflächen: nur Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3
a) Solaranlagen aa) in, an und auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen, ausgenommen bei Hochhäusern, bb) an Außenwandflächen von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,

Wording of the provision (German)

a) Solaranlagen aa) in, an und auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen, ausgenommen bei Hochhäusern, bb) an Außenwandflächen von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes, b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,

Act: HBauO – Hamburgische Bauordnung Version as of: Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. 2025, 93), Neuerlass mit Wirkung ab 15.01.2025; Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.09.2026 bis 13.01.2027 zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. September 2026 (HmbGVBl. S. 243) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Announced changes to the law
  • Laut Inhaltsverzeichnis der Gesamtausgabe (Gültigkeit 26.09.2026 bis 13.01.2027) hat ab 14.01.2027 nur § 1 (Anwendungsbereich) und § 66 (Bautechnische Nachweise) eine neue Fassung (Vermerk 'bis 13.01.2027'); § 6, § 59, § 61 und die Anlage 'Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61' tragen nur 'ab 01.01.2026' und haben keine spätere Fassung. Inhalt der Fassung ab 14.01.2027 nicht abgerufen.
  • §§ 63, 64, 67, 69, 70 gelten seit 26.09.2026 in geänderter Fassung (Gesetz vom 9. September 2026, HmbGVBl. S. 243); sie betreffen die Verfahrensfreiheit nach § 61 nicht.

Notes on this project

  • Auf und an Gebäuden (Nr. 3 Buchst. a) gibt es keine Größengrenze; die Grenzen 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge gelten nur für gebäudeunabhängige Solaranlagen (Buchst. b).

If the project is not exempt

Baugenehmigung erforderlich; Verfahrensart nach §§ 62 (Genehmigungsfreistellung), 63, 64, 64a. Bauherr/in kann auch für verfahrensfreie Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren verlangen (§ 59 Abs. 3).

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Für die in der Anlage bezeichneten Vorhaben ist eine Genehmigung nicht erforderlich; inhaltliche Anforderungen aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten.
Freiwillig kann trotzdem ein Baugenehmigungsverfahren verlangt werden.
Auf Verlangen der Bauherrin bzw. des Bauherrn wird für genehmigungsfreie Vorhaben nach § 61, § 62 oder § 77 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63, § 64 oder § 64a, für Vorhaben nach § 63 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 oder § 64a und für Vorhaben nach § 64 ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64a durchgeführt.
Verfahrensfreie Vorhaben, die Teil eines genehmigungspflichtigen Vorhabens sind, werden in dessen Verfahren einbezogen.
Sofern von dieser Anlage erfasste Vorhaben Teil eines Vorhabens sind, das in einem Verfahren nach § 63, § 64, § 64a oder § 77 zu prüfen ist, werden sie in das jeweilige Verfahren einbezogen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Anforderungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach Absatz 4, § 63 Absatz 2, § 64 Absatz 1, § 64a Absatz 1, § 66 Absatz 7 und § 77 Absatz 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

Check with your dimensions

Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a solar panels in Hamburg?

Not if the project meets the conditions of Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b: Height (Höhe (nur gebäudeunabhängig)) up to 3 m, Length up to 9 m. 3 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a solar panels in Hamburg?

Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b of the Hamburgische Bauordnung (HBauO). Version: Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. 2025, 93), Neuerlass mit Wirkung ab 15.01.2025; Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.09.2026 bis 13.01.2027. The wording of the law is German.

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