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Building code of Saxony-Anhalt: what is allowed without a permit?

Overview of the checked project types under the Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Each row leads to a detail page with provision and wording. The law itself is in German.

The law

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Act: BauO LSA – Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt Version as of: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026) Laut Portal-Kopf: „zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 (GVBl. LSA S. 316)“; Änderungen ab 01.08.2026 an §§ 52, 60a (neu), 66, 83, 86a (neu); §§ 1 und 65 nur bis 19.01.2027 in dieser Fassung; die für §§ 6 und 60 maßgebliche Fassung stammt vom 14.01.2026 (gültig ab 24.01.2026) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Catalogue of exempt projects: § 60 BauO LSA

Project types at a glance

Project types at a glance
ProjectRuleProvision
Patio roof exempt Area up to 30 m² § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Conservatory not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Buchst. i, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

Area up to 10 m² · not outside built-up areas
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Carport exempt Area up to 50 m² · Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m · not outside built-up areas § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
Garage exempt Area up to 50 m² · Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m · not outside built-up areas § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
Garden shed not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Gartenhaus ist nicht ausdrücklich genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2“) ergibt sich durch Auslegung (Gebäude allgemein, ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume/Feuerstätten).

Area up to 10 m² · not outside built-up areas
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Fence and wall exempt Height (Höhe) up to 2 m · not outside built-up areas § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA
Swimming pool exempt Pool volume up to 100 m³ · not outside built-up areas § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO LSA
Solar panels exempt § 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO LSA
Heat pump not clear-cut not expressly listed as exempt in the law
Matter of interpretation – show reason

Wärmepumpen sind in § 60 nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt; eine Einordnung wäre nur über „sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, die nicht durch hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Decken oder Wände geführt werden“ (Nr. 2 Buchst. c) möglich (Auslegung, nicht ausdrücklich geregelt). Schallschutz/Immissionsschutz zusätzlich.

§ 60 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BauO LSA

If a project is not exempt

Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 58 Abs. 1); bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und sonstigen baulichen Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62). Genehmigungsfreistellung nach § 61 (u. a. im Bebauungsplangebiet) möglich.

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 59 bis 61, 75 und 76 nichts anderes bestimmt ist.

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Abstandsflächenprivileg: in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solaranlagen; Stützmauern/geschlossene Einfriedungen (Gewerbe-/Industriegebiet, sonst bis 2 m); Wärmepumpen (Höhe bis 2 m, Länge je Grenze 3 m)

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 15 m
  • Gesamtlänge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 auf einem Grundstück höchstens 15 m
(9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m, 4. Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Still to observe

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 59 bis 61, 75 Abs. 2 Satz 2 und § 76 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 62, 63, 65 Abs. 4 und § 76 Abs. 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen; weitere Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz) bleiben unberührt.
(5) Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. (6) Die Verfahrensfreiheit lässt § 85 und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen eine Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, unberührt.

Check with your dimensions

Choose a project and enter the dimensions: the calculator checks against the building code of Saxony-Anhalt.

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Frequently asked questions

Which building code applies in Saxony-Anhalt?

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Version: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026). Exempt projects are listed in § 60 BauO LSA. The law itself is in German.

How many project types are listed as exempt in Saxony-Anhalt?

Of 9 project types we checked, the building code clearly lists 6 as exempt; for 3 the interpretation is not clear-cut. Conditions and wording are on the detail pages.

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