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Building code of Saarland: what is allowed without a permit?

Overview of the checked project types under the Landesbauordnung (LBO) (LBO). Each row leads to a detail page with provision and wording. The law itself is in German.

The law

Landesbauordnung (LBO) (LBO)

Act: LBO – Landesbauordnung (LBO) Version as of: Vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. 2004, 822); Gesamtausgabe "Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung" (abgerufen 29.10.2026); §§ 7, 8, 61, 63 in der Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025 (§ 60 gültig ab 04.09.2015); in der Gesamtausgabe sind keine künftig in Kraft tretenden Änderungen ausgewiesen zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 855) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Catalogue of exempt projects: § 61 Abs. 1 LBO

Project types at a glance

Project types at a glance
ProjectRuleProvision
Patio roof not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Der Begriff „Terrassenüberdachung“ ist im Gesetz nicht definiert; ob eine sehr große oder seitlich geschlossene Überdachung noch darunter fällt oder als Gebäude (dann z. B. Nr. 1 Buchst. a, 75 m³) zu beurteilen ist, steht nicht im Text. Eine Zahlengrenze enthält Buchst. h nicht.

§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. h
Conservatory not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („Gebäude bis 75 m³“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann auch als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Buchst. h, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

Gross volume up to 75 m³ · not outside built-up areas
§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. a
Carport exempt Area up to 36 m² · Height (mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche) up to 3 m · not outside built-up areas § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. b
Garage exempt Area up to 36 m² · Height (mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche) up to 3 m · not outside built-up areas § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. b
Garden shed not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Gartenhaus ist nicht ausdrücklich genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude bis 75 m³“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ob Aufenthaltsräume/Feuerstätten die Verfahrensfreiheit ausschließen, ergibt sich nicht aus Nr. 1 Buchst. a; ggf. aus anderen Normen (z. B. Feuerungsanlagen), nicht geprüft.

Gross volume up to 75 m³ · not outside built-up areas
§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. a
Fence and wall exempt Height (Höhe) up to 2 m · not outside built-up areas § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 7 Buchst. a und c
Swimming pool not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Nr. 8 Buchst. b nennt keine Größe; ob daneben die 100-m³-Grenze aus Nr. 6 Buchst. e (Wasserbecken) auch für Schwimmbecken gilt, ist dem Wortlaut nicht zu entnehmen.

not outside built-up areas
§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 8 Buchst. b
Solar panels exempt Height (Höhe (nur gebäudeunabhängig)) up to 3 m · Length up to 12 m § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 3 Buchst. a und b
Heat pump not clear-cut not expressly listed as exempt in the law
Matter of interpretation – show reason

Wärmepumpen sind in § 61 nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt; eine Einordnung wäre nur über den Sammelbegriff „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ (Nr. 2) möglich (Auslegung, nicht ausdrücklich geregelt).

§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 2

If a project is not exempt

Baugenehmigung: vereinfachtes Verfahren (§ 64 Abs. 1 Satz 1) für Vorhaben nach § 63 Abs. 1 Satz 1, bei denen die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung nicht vorliegen; Baugenehmigungsverfahren nach § 65 für alle übrigen (u. a. Sonderbauten, UVP-pflichtige Vorhaben). Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Genehmigungsfreistellung nach § 63 (Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5, sonstige Anlagen, Nebengebäude/Nebenanlagen), wenn dem Bebauungsplan nicht widersprochen wird, die Erschließung gesichert ist, keine Abweichung nach § 68 nötig ist und die Gemeinde nicht das vereinfachte Verfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt. Ausgenommen von der Freistellung: Werbeanlagen, Sonderbauten, UVP-/vorprüfungspflichtige Vorhaben und Vorhaben im Achtungsabstand eines Störfallbetriebs (§ 63 Abs. 1 Satz 2).

(1) 1Keiner Baugenehmigung bedürfen über die §§ 61, 62 und 77 hinaus 1. Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5, 2. sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, 3. Nebengebäude und Nebenanlagen zu Vorhaben nach den Nummern 1 und 2, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen. 2Satz 1 gilt nicht für 1. Werbeanlagen, 2. Sonderbauten, 3. Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung besteht, 4. Vorhaben innerhalb eines Achtungsabstands von 2 200 m, bei Biogasanlagen von 200 m, um einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes … (2) Vorhaben nach Absatz 1 sind baugenehmigungsfrei gestellt, wenn 1. sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuchs liegen und den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widersprechen, 2. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs gesichert ist, 3. eine Abweichung nach § 68 von Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes nicht erforderlich ist und 4. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4 Satz 2 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder bei der Bauaufsichtsbehörde eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs beantragt.

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

In Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsfläche zulässige Garagen und Nebengebäude (§ 8 Abs. 2)

Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Nebengebäude und Nebenanlagen zum Abstellen und zum Lagern sowie Gewächshäuser; Wärmepumpen (Nr. 7, 3 m); gebäudeunabhängige Solaranlagen (Nr. 6)

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 12 m
  • Total length: 15 m
  • grenzseitige mittlere Wandhöhe 3 m über der Geländeoberfläche (Satz 5; § 7 Abs. 4 Satz 2 bis 5 findet Anwendung)
  • Brutto-Rauminhalt der einzelnen Nebengebäude, Nebenanlagen und Gewächshäuser jeweils höchstens 30 m³ (Garagen und Fahrradgebäude sind in dieser Grenze nicht genannt)
  • Dächer, die die Wandhöhe von 3 m übersteigen, und Solaranlagen dürfen zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sein; gilt nicht für Solaranlagen mit mindestens 2 m Abstand zur Grenze (Satz 6)
  • Firsthöhe nicht mehr als 4 m (Satz 7)
  • Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten unzulässig (Satz 8)
  • Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nr. 4 und 6 auf einem Grundstück insgesamt höchstens 15 m (Satz 3)
  • nicht unmittelbar an der Grenze errichtet: Abstandsfläche von mindestens 1 m Tiefe (Satz 2)
  • Stoffe mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr dürfen nicht gelagert werden (Nr. 4)
(2) 1In Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsfläche oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsfläche sind zulässig: … 4. Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Nebengebäude und Nebenanlagen zum Abstellen und zum Lagern sowie Gewächshäuser bis zu 12 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze; der Brutto-Rauminhalt der einzelnen Nebengebäude, Nebenanlagen und Gewächshäuser darf jeweils 30 m³ nicht überschreiten; Garagen, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern und Nebengebäude dürfen zusätzlich zu Abstell- oder Lagerzwecken ganz oder teilweise unterkellert sein; Stoffe mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr dürfen nicht gelagert werden, … 2Werden Anlagen nach Satz 1 Nr. 4, 5, 6 und 8 nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet, müssen sie eine Abstandsfläche von mindestens 1 m Tiefe einhalten; § 7 Abs. 6 Nr. 1 findet Anwendung. 3Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nach § 7 nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nr. 4 und 6 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. … 5Die Anlagen nach Satz 1 Nr. 4 und 5 dürfen eine grenzseitige mittlere Wandhöhe von 3 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten; § 7 Abs. 4 Satz 2 bis 5 findet Anwendung. 6Diese Höhe übersteigende Dächer und Solaranlagen dürfen zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sein; dies gilt nicht für Solaranlagen, die von der Grundstücksgrenze mindestens 2 m entfernt bleiben. 7Die Firsthöhe darf nicht mehr als 4 m betragen. 8Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten sind unzulässig.

Matter of interpretation: Ob der 30-m³-Grenzwert auch für Garagen gilt (Satzbau: "der Brutto-Rauminhalt der einzelnen Nebengebäude, Nebenanlagen und Gewächshäuser"), ist nach dem Wortlaut offen: Garagen werden dort nicht genannt.

Still to observe

Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
(2) 1Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1, den §§ 61 bis 63 und 77 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 64, 65 und 67 Abs. 4 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

Check with your dimensions

Choose a project and enter the dimensions: the calculator checks against the building code of Saarland.

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Frequently asked questions

Which building code applies in Saarland?

Landesbauordnung (LBO) (LBO). Version: Vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. 2004, 822); Gesamtausgabe "Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung" (abgerufen 29.10.2026); §§ 7, 8, 61, 63 in der Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025 (§ 60 gültig ab 04.09.2015); in der Gesamtausgabe sind keine künftig in Kraft tretenden Änderungen ausgewiesen. Exempt projects are listed in § 61 Abs. 1 LBO. The law itself is in German.

How many project types are listed as exempt in Saarland?

Of 9 project types we checked, the building code clearly lists 4 as exempt; for 5 the interpretation is not clear-cut. Conditions and wording are on the detail pages.

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