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Building code of Bavaria: what is allowed without a permit?

Overview of the checked project types under the Bayerische Bauordnung (BayBO). Each row leads to a detail page with provision and wording. The law itself is in German.

The law

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Act: BayBO – Bayerische Bauordnung Version as of: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B); Portalvermerk „Text gilt ab: 01.05.2026“ § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Catalogue of exempt projects: Art. 57 BayBO

Project types at a glance

Project types at a glance
ProjectRuleProvision
Patio roof not clear-cut
Matter of interpretation – see detail page

Möglicherweise frühere Gesetzesfassung mit „und einer Tiefe bis zu 3 m“ (nicht belegt, nur Sekundärquellen); für die aktuelle Fassung gilt der amtliche Text ohne Tiefe.

Area up to 30 m²
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Conservatory not clear-cut not expressly listed as exempt in the law
Matter of interpretation – show reason

Ob ein angebauter Wintergarten unter Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a (Gebäude bis 75 m³) fällt, ist im Gesetzestext nicht geklärt (Vollzugsfrage); ohne Beleg nicht als verfahrensfrei eingestuft.

Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (zur Auslegung); Regel: Art. 55 Abs. 1 BayBO
Carport exempt Area up to 50 m² · not outside built-up areas Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Garage exempt Area up to 50 m² · not outside built-up areas Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Garden shed exempt Gross volume up to 75 m³ · not outside built-up areas Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO
Fence and wall exempt Height (Höhe) up to 2 m · not outside built-up areas Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Swimming pool exempt not outside built-up areas Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BayBO
Solar panels exempt Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO
Heat pump not clear-cut not expressly listed as exempt in the law
Matter of interpretation – show reason

Wärmepumpen werden in Art. 57 BayBO nicht ausdrücklich genannt. Ob sie unter „sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) fallen, ist Auslegung; Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 regelt nur die Abstandsfläche, nicht die Verfahrensfreiheit.

Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO (zur Auslegung)

If a project is not exempt

Grundsätzlich Baugenehmigung (Art. 55 Abs. 1); im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unter den Voraussetzungen des Art. 58 Genehmigungsfreistellung (Gemeinde-Vorlage, Baubeginn einen Monat nach Vorlage); sonst vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 (Prüfung Bauplanungsrecht, Abstandsflächen, örtliche Bauvorschriften).

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist.

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Ohne eigene Abstandsfläche und in den Abstandsflächen zulässig (auch wenn nicht an der Grenze errichtet)

Garagen einschließlich Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; zusätzlich gebäudeunabhängige Solaranlagen (Höhe bis 3 m, Länge je Grenze 9 m) und Stützmauern/geschlossene Einfriedungen (außerhalb Gewerbe-/Industriegebieten bis 2 m)

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 15 m
  • Höhe von Dächern mit Neigung über 45 Grad wird zu einem Drittel, über 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet; Giebelflächen bleiben bei Dachneigung bis 45 Grad unberücksichtigt
  • Gesamtlänge der Grenzbebauung nach Nr. 1 und 2 auf einem Grundstück höchstens 15 m (Satz 2)
(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig 1. Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m. 2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Still to observe

Genehmigungsfreiheit/Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiell-rechtlichen Anforderungen (Abstandsflächen, Bebauungsplan, örtliche Satzungen usw.).
Die Genehmigungsfreiheit nach Art. 56 bis 58, 72 und 73 Abs. 1 Satz 3, die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach Art. 59, 60, 62a Abs. 2, Art. 62b Abs. 2, Art. 73 Abs. 2 und Art. 73a sowie die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Auch bei Gebäuden, die nicht verfahrensfrei sind, kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans die Genehmigungsfreistellung greifen (kein Sonderbau, Festsetzungen eingehalten, Erschließung gesichert, Gemeinde erklärt kein Verfahren).
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, ist genehmigungsfrei gestellt, wenn 1. sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt, 2. sie den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1 nicht widerspricht, 3. die Erschließung im Sinn des Baugesetzbuchs gesichert ist, … 5. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Abs. 2 Satz 5 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Check with your dimensions

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Frequently asked questions

Which building code applies in Bavaria?

Bayerische Bauordnung (BayBO). Version: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B); Portalvermerk „Text gilt ab: 01.05.2026“. Exempt projects are listed in Art. 57 BayBO. The law itself is in German.

How many project types are listed as exempt in Bavaria?

Of 9 project types we checked, the building code clearly lists 6 as exempt; for 3 the interpretation is not clear-cut. Conditions and wording are on the detail pages.

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