Garden shed in Saxony-Anhalt: Do I need a building permit?
Short answer: Under § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA (BauO LSA) Saxony-Anhalt lists the project, but whether the provision applies here is a matter of interpretation (reason below). The values are therefore only a guide; the calculator shows “not clear-cut”:
- not clear-cut
- Area up to 10 m²
- not outside built-up areas
Matter of interpretation: Gartenhaus ist nicht ausdrücklich genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2“) ergibt sich durch Auslegung (Gebäude allgemein, ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume/Feuerstätten).
Limits
Further conditions and details from the provision
These points are in the data set for the provision. Check them against your project.
- eingeschossig
Wording of the provision (German)
1. Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind, Act: BauO LSA – Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt Version as of: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026) Laut Portal-Kopf: „zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 (GVBl. LSA S. 316)“; Änderungen ab 01.08.2026 an §§ 52, 60a (neu), 66, 83, 86a (neu); §§ 1 und 65 nur bis 19.01.2027 in dieser Fassung; die für §§ 6 und 60 maßgebliche Fassung stammt vom 14.01.2026 (gültig ab 24.01.2026) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Grenze nach Grundfläche (10 m2), nicht nach Rauminhalt; Wortlaut ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
- Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen und Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind eigene Tatbestände (Buchst. j, k).
Right on the property line
The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.
Abstandsflächenprivileg: in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solaranlagen; Stützmauern/geschlossene Einfriedungen (Gewerbe-/Industriegebiet, sonst bis 2 m); Wärmepumpen (Höhe bis 2 m, Länge je Grenze 3 m)
- Mean wall height: 3 m
- Length per boundary: 9 m
- Total length: 15 m
- Gesamtlänge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 auf einem Grundstück höchstens 15 m
(9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m, 4. Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. If the project is not exempt
Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 58 Abs. 1); bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und sonstigen baulichen Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62). Genehmigungsfreistellung nach § 61 (u. a. im Bebauungsplangebiet) möglich.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 59 bis 61, 75 und 76 nichts anderes bestimmt ist. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 59 bis 61, 75 Abs. 2 Satz 2 und § 76 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 62, 63, 65 Abs. 4 und § 76 Abs. 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen; weitere Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz) bleiben unberührt.
(5) Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. (6) Die Verfahrensfreiheit lässt § 85 und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen eine Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, unberührt. Check with your dimensions
Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.
Frequently asked questions
Do I need a building permit for a garden shed in Saxony-Anhalt?
Not if the project meets the conditions of § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA: Area up to 10 m², not outside built-up areas. 1 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a garden shed in Saxony-Anhalt?
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA of the Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Version: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026). The wording of the law is German.