Solar panels in Bavaria: Do I need a building permit?
Short answer: Under Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO (BayBO) Bavaria lists the project as exempt. In the general case the provision names no numeric limits; the conditions in the wording apply. Variants and special cases with their own limits are listed below.
Further conditions and details from the provision
These points are in the data set for the provision. Check them against your project.
- in, auf und an Dach- und Außenwandflächen: keine Größen- oder Höhengrenze
- einschließlich der damit verbundenen Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage
Variants and special cases
The building code names further cases with their own conditions:
gebäudeunabhängig
- Height (Höhe) up to 3 m
- Length up to 9 m
- Anlagen, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zulässig sind: ohne Maßgrenze im Wortlaut; im Übrigen gebäudeunabhängig nur mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m
bb) die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zulässig sind, im Übrigen gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Wording of the provision (German)
3. folgende Energiegewinnungsanlagen: a) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren aa) in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, bb) die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zulässig sind, im Übrigen gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Act: BayBO – Bayerische Bauordnung Version as of: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B); Portalvermerk „Text gilt ab: 01.05.2026“ § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Zusätzlich Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 bei Satzungen mit Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe.
- Abstandsflächen gebäudeunabhängig: Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 (Höhe bis 3 m, Länge je Grenze 9 m).
If the project is not exempt
Grundsätzlich Baugenehmigung (Art. 55 Abs. 1); im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unter den Voraussetzungen des Art. 58 Genehmigungsfreistellung (Gemeinde-Vorlage, Baubeginn einen Monat nach Vorlage); sonst vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 (Prüfung Bauplanungsrecht, Abstandsflächen, örtliche Bauvorschriften).
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Genehmigungsfreiheit/Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiell-rechtlichen Anforderungen (Abstandsflächen, Bebauungsplan, örtliche Satzungen usw.).
Die Genehmigungsfreiheit nach Art. 56 bis 58, 72 und 73 Abs. 1 Satz 3, die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach Art. 59, 60, 62a Abs. 2, Art. 62b Abs. 2, Art. 73 Abs. 2 und Art. 73a sowie die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Auch bei Gebäuden, die nicht verfahrensfrei sind, kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans die Genehmigungsfreistellung greifen (kein Sonderbau, Festsetzungen eingehalten, Erschließung gesichert, Gemeinde erklärt kein Verfahren).
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, ist genehmigungsfrei gestellt, wenn 1. sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt, 2. sie den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1 nicht widerspricht, 3. die Erschließung im Sinn des Baugesetzbuchs gesichert ist, … 5. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Abs. 2 Satz 5 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt. Check with your dimensions
Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.
Frequently asked questions
Do I need a building permit for a solar panels in Bavaria?
Not if the project meets the conditions of Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO. 2 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a solar panels in Bavaria?
Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO of the Bayerische Bauordnung (BayBO). Version: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B); Portalvermerk „Text gilt ab: 01.05.2026“. The wording of the law is German.