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Patio roof in Saarland: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. h (LBO) Saarland lists the project, but whether the provision applies here is a matter of interpretation (reason below). The values are therefore only a guide; the calculator shows “not clear-cut”:

  • not clear-cut

Matter of interpretation: Der Begriff „Terrassenüberdachung“ ist im Gesetz nicht definiert; ob eine sehr große oder seitlich geschlossene Überdachung noch darunter fällt oder als Gebäude (dann z. B. Nr. 1 Buchst. a, 75 m³) zu beurteilen ist, steht nicht im Text. Eine Zahlengrenze enthält Buchst. h nicht.

Wording of the provision (German)

1. folgende Gebäude: … h) Terrassenüberdachungen,

Act: LBO – Landesbauordnung (LBO) Version as of: Vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. 2004, 822); Gesamtausgabe "Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung" (abgerufen 29.10.2026); §§ 7, 8, 61, 63 in der Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025 (§ 60 gültig ab 04.09.2015); in der Gesamtausgabe sind keine künftig in Kraft tretenden Änderungen ausgewiesen zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 855) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Nr. 1 Buchst. h nennt „Terrassenüberdachungen“ ohne jede Flächen-, Tiefen- oder Höhenbegrenzung und ohne „außer im Außenbereich“ (Wortlaut der Fassung gültig ab 26.04.2025 gelesen; Absätze 2 und 3 enthalten keine Einschränkung dazu).
  • Abstandsflächen (§ 7) und Bebauungsplan gelten weiter; § 8 Abs. 2 LBO nennt Terrassenüberdachungen nicht unter den in der Abstandsfläche zulässigen Anlagen.

If the project is not exempt

Baugenehmigung: vereinfachtes Verfahren (§ 64 Abs. 1 Satz 1) für Vorhaben nach § 63 Abs. 1 Satz 1, bei denen die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung nicht vorliegen; Baugenehmigungsverfahren nach § 65 für alle übrigen (u. a. Sonderbauten, UVP-pflichtige Vorhaben). Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Genehmigungsfreistellung nach § 63 (Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5, sonstige Anlagen, Nebengebäude/Nebenanlagen), wenn dem Bebauungsplan nicht widersprochen wird, die Erschließung gesichert ist, keine Abweichung nach § 68 nötig ist und die Gemeinde nicht das vereinfachte Verfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt. Ausgenommen von der Freistellung: Werbeanlagen, Sonderbauten, UVP-/vorprüfungspflichtige Vorhaben und Vorhaben im Achtungsabstand eines Störfallbetriebs (§ 63 Abs. 1 Satz 2).

(1) 1Keiner Baugenehmigung bedürfen über die §§ 61, 62 und 77 hinaus 1. Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5, 2. sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, 3. Nebengebäude und Nebenanlagen zu Vorhaben nach den Nummern 1 und 2, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen. 2Satz 1 gilt nicht für 1. Werbeanlagen, 2. Sonderbauten, 3. Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Vorprüfung besteht, 4. Vorhaben innerhalb eines Achtungsabstands von 2 200 m, bei Biogasanlagen von 200 m, um einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes … (2) Vorhaben nach Absatz 1 sind baugenehmigungsfrei gestellt, wenn 1. sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuchs liegen und den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widersprechen, 2. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs gesichert ist, 3. eine Abweichung nach § 68 von Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes nicht erforderlich ist und 4. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 4 Satz 2 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder bei der Bauaufsichtsbehörde eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs beantragt.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
(2) 1Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1, den §§ 61 bis 63 und 77 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 64, 65 und 67 Abs. 4 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a patio roof in Saarland?

Not if the project meets the conditions of § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. h. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a patio roof in Saarland?

§ 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. h of the Landesbauordnung (LBO) (LBO). Version: Vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. 2004, 822); Gesamtausgabe "Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung" (abgerufen 29.10.2026); §§ 7, 8, 61, 63 in der Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025 (§ 60 gültig ab 04.09.2015); in der Gesamtausgabe sind keine künftig in Kraft tretenden Änderungen ausgewiesen. The wording of the law is German.

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