Brauche ich eine Baugenehmigung?
Bundesland und Vorhaben wählen, Maße eingeben, in einer Minute eine Antwort bekommen. Mit Paragraf, wörtlichem Gesetzestext und Link zur amtlichen Fassung.
16 von 16 Bundesländern geprüft
Rechner
Was möchten Sie bauen?
Maße und Lage
So funktioniert es
- Bundesland wählenEs gilt die Landesbauordnung des Landes, in dem das Grundstück liegt.
- Vorhaben und MaßeSie geben nur die Maße ein, die Ihr Land für dieses Vorhaben wirklich prüft.
- Antwort mit BelegErgebnis, Norm, wörtlicher Gesetzestext und Link zur amtlichen Fassung.
Vorhaben im Ländervergleich
Wie groß darf es sein, ohne dass eine Baugenehmigung nötig ist? Jedes Land regelt es anders.
Terrassenüberdachung
Offene Überdachung einer ebenerdigen Terrasse
LändervergleichWintergarten
Verglaster Vorbau oder Anbau (geschlossen)
LändervergleichCarport
Überdachter Stellplatz ohne Wände
LändervergleichGarage
Geschlossene Garage
LändervergleichGartenhaus
Geräte- oder Gartenhaus ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte
LändervergleichZaun und Einfriedung
Zaun, Mauer oder Sichtschutzwand
LändervergleichPool
Schwimmbecken, gegebenenfalls mit Überdachung
LändervergleichSolaranlage
Solaranlage auf oder an Dach und Fassade sowie freistehend
LändervergleichWärmepumpe
Wärmepumpe, zum Beispiel Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
LändervergleichBundesländer
Jede Bauordnung mit Fassung, Quelle und allen Vorhaben auf einen Blick.
Für Gemeinden, Verbände und Betriebe
Den Rechner können Sie kostenlos auf Ihrer Webseite einbinden, mit sichtbarem Quellenlink.
Häufige Fragen
Was bedeutet „verfahrensfrei“?
Ein verfahrensfreies Vorhaben darf ohne Baugenehmigungsverfahren gebaut werden. Die Landesbauordnungen nennen dafür Kataloge mit Bedingungen, zum Beispiel zur Größe. Manche Länder sagen auch „genehmigungsfrei“. Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Regeln gelten.
Reicht „verfahrensfrei“ aus, um einfach loszubauen?
Nein. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Anforderungen des öffentlichen Rechts einhalten, zum Beispiel Abstandsflächen, Festsetzungen des Bebauungsplans, Denkmalschutz und Nachbarrecht. Im Zweifel fragen Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde.
Für welche Bundesländer gilt der Rechner?
Der Rechner zeigt nur Bundesländer, deren Bauordnung wir an der amtlichen Fassung belegt haben. Aktuell sind das 16 von 16. Fehlt Ihr Land, sagen wir das ehrlich. Den Stand je Land finden Sie unter „Methode“.
Ersetzt der Rechner eine Auskunft der Bauaufsicht?
Nein. Der Rechner ist eine Orientierung und kein Rechtsrat. Jede Antwort nennt Norm, Wortlaut und Link zur amtlichen Fassung, damit Sie sie nachprüfen können. Verbindlich ist nur die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde.