Bauordnung Berlin: Was ist ohne Baugenehmigung erlaubt?
Übersicht der geprüften Vorhaben nach Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Jede Zeile führt zur Detailseite mit Norm und Wortlaut.
Das Gesetz
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Gesetz: BauO Bln – Bauordnung für Berlin Stand der Fassung: Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. 2005, 495), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2026 bis 19.01.2027 mehrfach geändert und § 61a neu eingefügt durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 09.07.2026 (GVBl. S. 692). Hinweis: Laut Gesamtausgaben-Liste gilt ab 20.01.2027 eine neue Fassung; im Paragraphenverzeichnis sind nur § 1 und § 66 mit „bis 19.01.2027“ gekennzeichnet (§§ 6, 59, 61 nicht), der Inhalt der Änderung ist nicht erkennbar. abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Katalog der verfahrensfreien Vorhaben: § 61 Abs. 1 BauO Bln
Vorhaben im Überblick
| Vorhaben | Regelung | Norm |
|---|---|---|
| Terrassenüberdachung | verfahrensfrei Fläche bis 30 m² · Tiefe bis 3 m | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln |
| Wintergarten | nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt Auslegungsfrage – Grund anzeigenOb ein kleiner geschlossener Wintergarten unter Nr. 1 Buchst. a (eingeschossiges Gebäude bis 10 m² BGF, außer Außenbereich) fällt, ist Auslegungsfrage und nicht geprüft. | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln (zur Auslegung) |
| Carport | verfahrensfrei Fläche bis 50 m² · Höhe (mittlere Wandhöhe) bis 3 m · nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln |
| Garage | verfahrensfrei Fläche bis 50 m² · Höhe (mittlere Wandhöhe) bis 3 m · nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln |
| Gartenhaus | verfahrensfrei Fläche bis 10 m² · nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln |
| Zaun und Einfriedung | verfahrensfrei Höhe (Höhe) bis 2 m · nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln |
| Pool | verfahrensfrei Beckeninhalt bis 100 m³ · nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln |
| Solaranlage | verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln |
| Wärmepumpe | nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt Auslegungsfrage – Grund anzeigenVerfahrensfreiheit einer Außen-Wärmepumpe folgt nur mittelbar über Nr. 2 (technische Gebäudeausrüstung); nicht ausdrücklich geregelt. | § 61 Abs. 1 Nr. 2 BauO Bln |
Wenn ein Vorhaben nicht verfahrensfrei ist
Anlagen bedürfen grundsätzlich der Baugenehmigung; die Verfahrensart (Genehmigungsfreistellung § 62, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 63, Baugenehmigungsverfahren § 64) richtet sich nach Art und Größe des Vorhabens. Bei geringfügigen genehmigungsbedürftigen Vorhaben kann die Bauaufsicht im Einzelfall von der Baugenehmigung absehen.
(1) Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. … (3) Die Bauaufsichtsbehörde kann im Einzelfall bei geringfügigen genehmigungsbedürftigen Vorhaben von der Erteilung der Baugenehmigung absehen; die Antragstellerin oder der Antragsteller ist entsprechend zu bescheiden. Direkt an der Grundstücksgrenze
Das Abstandsflächen-Privileg betrifft den Abstand zur Grenze, nicht die Genehmigungsfreiheit.
Ohne eigene Abstandsfläche und in den Abstandsflächen zulässig (§ 6 Abs. 8)
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (Nr. 1); gebäudeunabhängige Solaranlagen und Wärmepumpen (Nr. 2); Stützmauern und geschlossene Einfriedungen (Nr. 3: in Gewerbe-/Industriegebieten, sonst bis 2 m)
- Mittlere Wandhöhe: 3 m
- Länge je Grenze: 9 m
- Gesamtlänge: 15 m
- Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze
- Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten
- 15 m Gesamtlänge gilt für Bebauung nach Nr. 1 und 2 (Gebäude + Solaranlagen/Wärmepumpen) auf einem Grundstück
- Wärmepumpen und gebäudeunabhängige Solaranlagen: Höhe bis 3 m, 9 m je Grenze (Nr. 2)
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gebäudelänge einschließlich Dachüberstand je Grundstücksgrenze von 9 m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen und Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 Meter und bei Anlagen der kritischen Infrastrukturen mit einer Höhe bis zu 2,60 Meter zuzüglich Übersteigschutz. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. Trotzdem beachten
Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz usw.).
Verfahrensfreie Bauvorhaben und die Beseitigung von Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen. Verfahrensfrei nur, solange das Vorhaben nicht Teil eines insgesamt genehmigungsbedürftigen Vorhabens ist.
Bauvorhaben sind nur solange verfahrensfrei, wie sie nicht Teil eines insgesamt genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens oder eines insgesamt freigestellten Bauvorhabens sind. Mit Ihren Maßen prüfen
Vorhaben wählen und Maße eingeben: Der Rechner prüft gegen die Bauordnung von Berlin.
Häufige Fragen
Welche Bauordnung gilt in Berlin?
Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Stand der Fassung: Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. 2005, 495), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2026 bis 19.01.2027. Verfahrensfreie Vorhaben nennt § 61 Abs. 1 BauO Bln.
Wie viele Vorhaben sind in Berlin verfahrensfrei geregelt?
Von 9 geprüften Vorhabenarten nennt die Bauordnung 7 eindeutig als verfahrensfrei, bei 2 ist die Auslegung nicht eindeutig. Bedingungen und Wortlaut stehen auf den Detailseiten.