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Wärmepumpe: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Wärmepumpe, zum Beispiel Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Tabelle zeigt für jedes geprüfte Bundesland, wann das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist. Jede Zeile führt zur Detailseite mit Norm und Wortlaut.

  • verfahrensfreiDie Bauordnung nennt das Vorhaben ohne offene Auslegungsfrage als verfahrensfrei. Die Zahlen sind Obergrenzen.
  • nicht eindeutigAuslegungsfrage: Ob die Norm für dieses Vorhaben so greift, ist nicht eindeutig. Der Rechner zeigt hier ebenfalls „nicht eindeutig“. Der Grund klappt in der Zeile auf.
  • nicht als verfahrensfrei geregeltDas Gesetz nennt das Vorhaben nicht als verfahrensfrei: in der Regel ist eine Baugenehmigung nötig.
Wärmepumpe: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Bundesland Regelung Höhe (m)Länge (m) Norm
Baden-Württemberg verfahrensfrei –– Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 3 Buchst. b
Bayern nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen werden in Art. 57 BayBO nicht ausdrücklich genannt. Ob sie unter „sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) fallen, ist Auslegung; Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 regelt nur die Abstandsfläche, nicht die Verfahrensfreiheit.

–– Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO (zur Auslegung)
Berlin nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Verfahrensfreiheit einer Außen-Wärmepumpe folgt nur mittelbar über Nr. 2 (technische Gebäudeausrüstung); nicht ausdrücklich geregelt.

–– § 61 Abs. 1 Nr. 2 BauO Bln
Brandenburg nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Verfahrensfreiheit einer Außen-Wärmepumpe folgt nur mittelbar über Nr. 2 (technische Gebäudeausrüstung); nicht ausdrücklich geregelt.

–– § 61 Abs. 2 Nr. 2 BbgBO
Bremen nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen sind in § 61 BremLBO nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt. Eine Außen-Wärmepumpe lässt sich nur durch Auslegung unter 'technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung' (Nr. 3 Buchst. b, bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge) oder 'Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung' (Nr. 2) fassen; das Gesetz nennt die Anlagenart nicht.

–– § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b BremLBO (Auslegung: 'technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung')
Hamburg verfahrensfrei 23 Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f (Verweis auf § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 HBauO)
Hessen verfahrensfrei + 1 Variante –– Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8
Mecklenburg-Vorpommern nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen sind in § 61 LBauO M-V nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt. Eine Außen-Wärmepumpe lässt sich nur durch Auslegung unter den Sammelbegriff 'Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung' (Nr. 2) fassen; ausdrücklich genannt sind Wärmepumpen nur im Abstandsflächenrecht (§ 6 Abs. 8 Nr. 3).

–– § 61 Abs. 1 Nr. 2 LBauO M-V
Niedersachsen verfahrensfrei –– Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 2.2
Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei –– § 62 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d BauO NRW 2018 (Bescheinigung: § 62 Absatz 1 Satz 2)
Rheinland-Pfalz verfahrensfrei –– § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 2 Buchst. d
Saarland nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen sind in § 61 nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt; eine Einordnung wäre nur über den Sammelbegriff „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ (Nr. 2) möglich (Auslegung, nicht ausdrücklich geregelt).

–– § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 2
Sachsen nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ob eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Außengerät) unter „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ fällt, ist im Gesetzestext nicht ausdrücklich geregelt; nicht aus anderen Quellen belegt. Abstandsflächen/Immissionsschutz (Schall) zusätzlich zu prüfen.

–– § 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO
Sachsen-Anhalt nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen sind in § 60 nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt; eine Einordnung wäre nur über „sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, die nicht durch hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Decken oder Wände geführt werden“ (Nr. 2 Buchst. c) möglich (Auslegung, nicht ausdrücklich geregelt). Schallschutz/Immissionsschutz zusätzlich.

–– § 60 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BauO LSA
Schleswig-Holstein verfahrensfrei –– § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c LBO
Thüringen nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Wärmepumpen sind in § 63 nicht ausdrücklich als verfahrensfrei genannt; eine Einordnung wäre nur über den Sammelbegriff „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ (Nr. 2) möglich (Auslegung, nicht ausdrücklich geregelt). Schallschutz/Immissionsschutz zusätzlich.

–– § 63 Abs. 1 Nr. 2 ThürBO

Auf einen Blick

16geprüfte Länder
7davon eindeutig verfahrensfrei geregelt
2 mHöchster Wert (Höhe)Hamburg

Wie lese ich die Tabelle?

Die Zahlen sind Obergrenzen aus dem Regelfall der jeweiligen Bauordnung. Varianten, Lage, weitere Bedingungen und der Wortlaut stehen auf der Detailseite. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht gelten weiter.

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Häufige Fragen

In welchem Bundesland darf ein Wärmepumpe ohne Genehmigung am größten sein?

Nach den geprüften Daten ist der höchste Wert für Höhe in Hamburg angegeben: 2 m. Der niedrigste steht in Hamburg: 2 m. Varianten, Lage und weitere Bedingungen stehen auf den Detailseiten.

Ist ein Wärmepumpe in jedem Bundesland verfahrensfrei?

Nein, jedes Land regelt es für sich. Von 16 geprüften Ländern nennen 7 das Vorhaben als verfahrensfrei, 9 nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Gelten Abstandsflächen und Bebauungsplan auch, wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist?

Ja. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Die materiellen Anforderungen, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht, gelten weiter.

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