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Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Verglaster Vorbau oder Anbau (geschlossen). Die Tabelle zeigt für jedes geprüfte Bundesland, wann das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist. Jede Zeile führt zur Detailseite mit Norm und Wortlaut.

  • verfahrensfreiDie Bauordnung nennt das Vorhaben ohne offene Auslegungsfrage als verfahrensfrei. Die Zahlen sind Obergrenzen.
  • nicht eindeutigAuslegungsfrage: Ob die Norm für dieses Vorhaben so greift, ist nicht eindeutig. Der Rechner zeigt hier ebenfalls „nicht eindeutig“. Der Grund klappt in der Zeile auf.
  • nicht als verfahrensfrei geregeltDas Gesetz nennt das Vorhaben nicht als verfahrensfrei: in der Regel ist eine Baugenehmigung nötig.
Wintergarten: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Bundesland Regelung Fläche (m²)Tiefe (m)Höhe (m)Raum (m³) Norm
Baden-Württemberg nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Einordnung eines unbeheizten Wintergartens unter Buchst. k (Vorbau ohne Aufenthaltsräume ≤ 40 m³) nicht eindeutig; nicht als verfahrensfrei geführt.

–––– Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 1 Buchst. k (zur Auslegung); Regel: § 49 LBO
Bayern nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ob ein angebauter Wintergarten unter Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a (Gebäude bis 75 m³) fällt, ist im Gesetzestext nicht geklärt (Vollzugsfrage); ohne Beleg nicht als verfahrensfrei eingestuft.

–––– Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (zur Auslegung); Regel: Art. 55 Abs. 1 BayBO
Berlin nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ob ein kleiner geschlossener Wintergarten unter Nr. 1 Buchst. a (eingeschossiges Gebäude bis 10 m² BGF, außer Außenbereich) fällt, ist Auslegungsfrage und nicht geprüft.

–––– § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln (zur Auslegung)
Brandenburg verfahrensfrei 20––75 § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. l BbgBO
Bremen nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Verfahrensfrei nur, wenn der Vorbau überwiegend verglast und nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist; ob ein konkreter Wintergarten (z. B. beheizter, ganzjährig bewohnbarer Wintergarten) darunter fällt, entscheidet die Auslegung durch die Bauaufsicht und ist im Gesetz nicht definiert.

303,5–– § 61 Abs. 1 BremLBO, Nr. 1 Buchst. h Doppelbuchst. bb
Hamburg nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ein Wintergarten ist als geschlossener Anbau in der Anlage nicht ausdrücklich verfahrensfrei. Ob ein sehr kleiner verglaster Anbau unter Nr. 1 Buchst. a (eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt) fällt, ist Auslegung (ein Wintergarten hat meist Aufenthaltsraumqualität: Aufenthaltsräume sind nach § 2 Abs. 5 Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt oder geeignet sind).

–––– Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1
Hessen verfahrensfrei 30––– Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.12
Mecklenburg-Vorpommern nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ob ein kleiner verglaster Anbau ohne Aufenthaltsraum unter Nr. 1 Buchst. b (Gebäude bis 40 m², mittlere Wandhöhe 3 m) fällt, ist Auslegungsfrage und nicht geprüft.

–––– § 61 Abs. 1 LBauO M-V
Niedersachsen nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Art der Höhe (First, Traufe, Wandhöhe) ist im Anhang Nr. 1.8 nicht bestimmt (nur "5 m Höhe").

30–5– Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 1.8
Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei 30––– § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalz verfahrensfrei nicht im Außenbereich –––50 § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO
Saarland nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („Gebäude bis 75 m³“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann auch als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Buchst. h, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

nicht im Außenbereich
–––75 § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. a
Sachsen nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („Gebäude … bis zu 75 m³“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Nr. 1 Buchst. g, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

nicht im Außenbereich
–––75 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhalt nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Buchst. i, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

nicht im Außenbereich
10––– § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holstein nicht eindeutig im Gesetz nicht ausdrücklich als verfahrensfrei geregelt
Auslegungsfrage – Grund anzeigen

Ein Wintergarten wird in § 61 nicht genannt. Ob ein kleiner Wintergarten unter Nr. 1 Buchst. a (Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich 10 m³) oder Nr. 15 Buchst. f (untergeordnete bauliche Anlagen bis 30 m³) fällt, hängt von der Auslegung ab (insbesondere davon, ob er Aufenthaltsraum ist); hier nicht angenommen.

–––– § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (nur Terrassenüberdachungen; Wintergarten nicht genannt); § 59 Abs. 1 LBO
Thüringen verfahrensfrei 20––75 § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO

Auf einen Blick

16geprüfte Länder
5davon eindeutig verfahrensfrei geregelt
30 m²Höchster Wert (Fläche)Bremen
10 m²Niedrigster Wert (Fläche)Sachsen-Anhalt

Wie lese ich die Tabelle?

Die Zahlen sind Obergrenzen aus dem Regelfall der jeweiligen Bauordnung. Varianten, Lage, weitere Bedingungen und der Wortlaut stehen auf der Detailseite. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht gelten weiter.

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Häufige Fragen

In welchem Bundesland darf ein Wintergarten ohne Genehmigung am größten sein?

Nach den geprüften Daten ist der höchste Wert für Fläche in Bremen angegeben: 30 m². Der niedrigste steht in Sachsen-Anhalt: 10 m². Varianten, Lage und weitere Bedingungen stehen auf den Detailseiten.

Ist ein Wintergarten in jedem Bundesland verfahrensfrei?

Nein, jedes Land regelt es für sich. Von 16 geprüften Ländern nennen 10 das Vorhaben als verfahrensfrei, 6 nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Gelten Abstandsflächen und Bebauungsplan auch, wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist?

Ja. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Die materiellen Anforderungen, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht, gelten weiter.

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