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Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Geschlossene Garage. Die Tabelle zeigt für jedes geprüfte Bundesland, wann das Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist. Jede Zeile führt zur Detailseite mit Norm und Wortlaut.

  • verfahrensfreiDie Bauordnung nennt das Vorhaben ohne offene Auslegungsfrage als verfahrensfrei. Die Zahlen sind Obergrenzen.
  • nicht eindeutigAuslegungsfrage: Ob die Norm für dieses Vorhaben so greift, ist nicht eindeutig. Der Rechner zeigt hier ebenfalls „nicht eindeutig“. Der Grund klappt in der Zeile auf.
  • nicht als verfahrensfrei geregeltDas Gesetz nennt das Vorhaben nicht als verfahrensfrei: in der Regel ist eine Baugenehmigung nötig.
Garage: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Bundesland Regelung Fläche (m²)Höhe (m) Norm
Baden-Württemberg verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 1 Buchst. b
Bayern verfahrensfrei + 1 Variante nicht im Außenbereich 50– Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Berlin verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln
Brandenburg verfahrensfrei + 1 Variante nicht im Außenbereich 503 § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO
Bremen verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 § 61 Abs. 1 BremLBO, Nr. 1 Buchst. b
Hamburg verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 Anlage zu § 61 HBauO, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b
Hessen verfahrensfrei 50– Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.2
Mecklenburg-Vorpommern nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Keine ausdrückliche Nennung von Garagen in § 61; Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. b über § 2 Abs. 7 (Garage = Gebäude).

nicht im Außenbereich
403 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsen verfahrensfrei nicht im Außenbereich 603 Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 1.2
Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalz verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503,2 § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 1 Buchst. f
Saarland verfahrensfrei nicht im Außenbereich 363 § 61 Absatz 1 LBO, Nr. 1 Buchst. b
Sachsen verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO
Sachsen-Anhalt verfahrensfrei nicht im Außenbereich 503 § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA
Schleswig-Holstein nicht eindeutig
Auslegungsfrage – siehe Detailseite

Die Nummer erfasst dem Wortlaut nach nur "notwendige" Garagen und überdachte Stellplätze (bauordnungsrechtlich geforderte). Ob darüber hinausgehende Garagen/Carports verfahrensfrei sind, ergibt sich nicht aus dieser Nummer; Nr. 1 Buchst. a nimmt Garagen ausdrücklich aus. Mögliche Auffangtatbestände (nicht abschließend geprüft): Nr. 14 Buchst. b (notwendige Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück) und Nr. 15 Buchst. f (untergeordnete bauliche Anlagen bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich 10 m³).

503 § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO
Thüringen verfahrensfrei nicht im Außenbereich 603 § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO

Auf einen Blick

16geprüfte Länder
14davon eindeutig verfahrensfrei geregelt
60 m²Höchster Wert (Fläche)Niedersachsen
36 m²Niedrigster Wert (Fläche)Saarland

Wie lese ich die Tabelle?

Die Zahlen sind Obergrenzen aus dem Regelfall der jeweiligen Bauordnung. Varianten, Lage, weitere Bedingungen und der Wortlaut stehen auf der Detailseite. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht gelten weiter.

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Häufige Fragen

In welchem Bundesland darf ein Garage ohne Genehmigung am größten sein?

Nach den geprüften Daten ist der höchste Wert für Fläche in Niedersachsen angegeben: 60 m². Der niedrigste steht in Saarland: 36 m². Varianten, Lage und weitere Bedingungen stehen auf den Detailseiten.

Ist ein Garage in jedem Bundesland verfahrensfrei?

Nein, jedes Land regelt es für sich. Von 16 geprüften Ländern nennen 16 das Vorhaben als verfahrensfrei, 0 nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Gelten Abstandsflächen und Bebauungsplan auch, wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist?

Ja. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Die materiellen Anforderungen, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht, gelten weiter.

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