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Carport in Brandenburg: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO (BbgBO) the project is exempt from the permit procedure in Brandenburg on these conditions:

  • Area up to 50 m²
  • Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m
  • not outside built-up areas

Limits

50 m²Area
3 mHeightmeant is: mittlere Wandhöhe
not outside built-up areasLocation

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück
  • mittlere Wandhöhe bis zu 3 Meter
  • außer im Außenbereich

Wording of the provision (German)

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachter Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich,

Act: BbgBO – Brandenburgische Bauordnung Version as of: In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]); Stand: aktuelle Fassung auf BRAVORS, abgerufen 29.10.2026 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 20], S.22). Hinweis BRAVORS: Weitere Änderungen in der Inhaltsübersicht und den §§ 59, 60, 61 bis 64, 66, 72, 74, 75, 79, 85 und 86 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 treten am 1. Januar 2027 in Kraft; in den §§ 1 und 66 (Art. 2) am 14. Januar 2027. retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Die 50 m² gelten insgesamt je Baugrundstück (alle Garagen/Carports zusammen).
  • Buchst. c (oberirdische Garagen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder bis 100 m² Grundfläche im Bebauungsplangebiet) nennt „überdachte Stellplätze“ nicht; für Carports gilt deshalb nur Buchst. d (50 m² insgesamt je Baugrundstück).

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Ohne eigene Abstandsfläche und in den Abstandsflächen zulässig (§ 6 Abs. 8)

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, einschließlich auf ihren Dächern errichteten Solaranlagen (Nr. 1); gebäudeunabhängige Solaranlagen (Nr. 2); Stützmauern und geschlossene Einfriedungen (Nr. 3: in Gewerbe-/Industriegebieten, sonst bis 2 m); Wärmepumpen (Nr. 4)

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 15 m
  • mittlere Wandhöhe der grenznahen Wand
  • Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten
  • 15 m Gesamtlänge für Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 auf einem Grundstück
  • Wärmepumpen: Höhe bis 2 m, Gesamtlänge je Grenze 3 m (Nr. 4)
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, einschließlich auf ihren Dächern errichteten Solaranlagen, mit einer mittleren Wandhöhe der grenznahen Wand bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten, gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter, Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 Meter, Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Anlagen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.

If the project is not exempt

Baugenehmigung erforderlich; für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet auf Wunsch Bauanzeigeverfahren (§ 62), für Wohngebäude der GK 1 bis 3 im B-Plan-Gebiet auf Antrag vereinfachtes Verfahren (§ 63), sonst Baugenehmigungsverfahren (§ 64).

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen (Bebauungsplan, Abstandsflächen usw.).
Die Verfahrensfreiheit der unter Absatz 2 genannten Bauvorhaben entbindet die Bauherrin oder den Bauherrn nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen gestellt werden, und lässt die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Künftige Änderungen (Gesetz vom 29. Juni 2026): Nach Art. 3 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2027 nur ausgewählte Teile in Kraft. Von § 61 betrifft das nur Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a (Antennen) und Abs. 3 Nr. 1 (Nutzungsänderung); die hier verwendeten Regeln des § 61 Abs. 2 (Nr. 1 Buchst. a, c, d, k, l; Nr. 3; Nr. 6 Buchst. g; Nr. 7) und § 6 Abs. 8 gelten bereits seit 30. Juni 2026 und ändern sich zum 1. Januar 2027 nicht. Zum 1. Januar 2027 ändern sich aber die Verfahrensvorschriften der §§ 59 bis 64 (u. a. wird das Bauanzeigeverfahren des § 62 zur Genehmigungsfreistellung; § 64 gilt dann für Sonderbauten); die Angaben zum Verfahren bei nicht verfahrensfreien Vorhaben sind danach neu zu prüfen. Am 14. Januar 2027 ändern sich §§ 1 und 66. (Quelle der Auswertung: GVBl. I/26 Nr. 20, https://bravors.brandenburg.de/fm/76/GVBl_I_20_2026.pdf, Art. 1 Nr. 34–39, Art. 3.)
Weitere Änderungen in der Inhaltsübersicht und den §§ 59, 60, 61 bis 64, 66, 72, 74, 75, 79, 85 und 86 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a carport in Brandenburg?

Not if the project meets the conditions of § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO: Area up to 50 m², Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m, not outside built-up areas. 3 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a carport in Brandenburg?

§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO of the Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Version: In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]); Stand: aktuelle Fassung auf BRAVORS, abgerufen 29.10.2026. The wording of the law is German.

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