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Carport in North Rhine-Westphalia: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BauO NRW 2018 (BauO NRW 2018) the project is exempt from the permit procedure in North Rhine-Westphalia on these conditions:

  • Area up to 50 m²
  • Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m
  • not outside built-up areas

Limits

50 m²Area
3 mHeightmeant is: mittlere Wandhöhe
not outside built-up areasLocation

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m² (Summe aller Garagen/überdachten Stellplätze)

Wording of the provision (German)

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m², außer im Außenbereich

Act: BauO NRW 2018 – Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) Version as of: Vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018 S. 421); Fassung gültig ab 01.09.2026 (recht.nrw.de); Vorfassung gültig vom 01.01.2024 bis 31.08.2026 Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026, in Kraft getreten am 1. September 2026 (Veröffentlichung GV. NRW. 2026 S. 537) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Das Gesetz nennt Garagen "einschließlich überdachter Stellplätze" in einer Nummer; Carport und geschlossene Garage werden gleich behandelt.
  • Seit 01.09.2026 gilt eine Brutto-Grundfläche von bis zu insgesamt 50 m²; die Vorfassung (gültig vom 01.01.2024 bis 31.08.2026) nannte "bis zu insgesamt 30 m²" (recht.nrw.de, Fassung ab 01.01.2024, § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b).
  • Grenzbebauung: siehe grenzbebauung (§ 6 Abs. 8).

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässige Gebäude und Anlagen (§ 6 Absatz 8 Satz 1)

Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen (mittlere Wandhöhe bis 3 m); Feuerstätten bis 28 kW und Wärmepumpen in solchen Gebäuden; Zufahrten zu Tiefgaragen und Stellplätzen; gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und Solaranlagen an und auf solchen Gebäuden; Stützmauern und geschlossene Einfriedungen (Gewerbe-/Industriegebiete; sonst bis 2 m Höhe); Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 18 m
  • Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume (für Garagen gilt die 30-m³-Grenze nicht; beide jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m)
  • Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m
  • Wärmepumpen (Nr. 6) und gebäudeunabhängige Solaranlagen (Nr. 4) zählen zu dieser Länge; Stützmauern und Einfriedungen (Nr. 5) nicht
  • Dachterrassen, Balkone und Altane auf Anlagen nach Nummer 1 nur mit mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze (Satz 2)
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind, 2. Feuerstätten mit einer Nennleistung bis 28 kW und Wärmepumpen in Gebäuden nach Nummer 1, 3. Zufahrten zu Tiefgaragen und Stellplätzen, Aufzüge zu Tiefgaragen, 4. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m, Solaranlagen an und auf Gebäuden nach Nummer 1, 5. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m sowie 6. Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen. Die in Satz 1 Nummer 1 genannten Anlagen bleiben auch dann ohne eigene Abstandsfläche und in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig, wenn auf ihnen Dachterrassen, Balkone und Altane errichtet werden, die einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten.

If the project is not exempt

Wer nicht verfahrensfrei bauen darf, braucht nach § 60 Absatz 1 eine Baugenehmigung, soweit §§ 61 bis 63 nichts anderes bestimmen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 bzw. §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB) gilt nach § 63 (Fassung ab 01.09.2026, für Anlagen außer Sonderbauten) die Genehmigungsfreistellung: Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen, Baubeginn einen Monat nach Eingang, wenn die Gemeinde nicht erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll; sonst Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.

(1) Keiner Genehmigung bedarf 1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen und 2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 im Anwendungsbereich des § 34 des Baugesetzbuches die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben sowie die Errichtung und Änderung von Solaranlagen im Anwendungsbereich des § 35 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b sowie Nummer 9 des Baugesetzbuches. Satz 1 gilt nicht für Sonderbauten nach § 50, außer für Solaranlagen, sowie für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung 1. eines oder mehrerer Gebäude, wenn dadurch dem Wohnen dienende Nutzungseinheiten mit einer Größe von insgesamt mehr als 5 000 m² Brutto-Grundfläche geschaffen werden, und 2. baulicher Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, wenn dadurch die gleichzeitige Nutzung durch mehr als 100 zusätzliche Personen ermöglicht wird, die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands eines Betriebsbereichs im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegen; ist der angemessene Sicherheitsabstand nicht bekannt, ist maßgeblich, ob sich das Vorhaben innerhalb des Achtungsabstands des Betriebsbereichs befindet. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits in einem Bebauungsplan Rechnung getragen worden ist. (2) Nach Absatz 1 ist ein Vorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn 1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absatz 1 oder der §§ 12 und 30 Absatz 2 des Baugesetzbuches liegt, 2. es den Festsetzungen des Bebauungsplanes und den Regelungen örtlicher Bauvorschriften nach § 89 nicht widerspricht, 3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und 4. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 Satz 4 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches beantragt.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz usw.).
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Absatz 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

Check with your dimensions

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a carport in North Rhine-Westphalia?

Not if the project meets the conditions of § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BauO NRW 2018: Area up to 50 m², Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m, not outside built-up areas. 1 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a carport in North Rhine-Westphalia?

§ 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b BauO NRW 2018 of the Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) (BauO NRW 2018). Version: Vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018 S. 421); Fassung gültig ab 01.09.2026 (recht.nrw.de); Vorfassung gültig vom 01.01.2024 bis 31.08.2026. The wording of the law is German.

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