Carport in Bremen: Do I need a building permit?
Short answer: Under § 61 Abs. 1 BremLBO, Nr. 1 Buchst. b (BremLBO) the project is exempt from the permit procedure in Bremen on these conditions:
- Area up to 50 m²
- Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m
- not outside built-up areas
Limits
Further conditions and details from the provision
These points are in the data set for the provision. Check them against your project.
- Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück
Wording of the provision (German)
b) Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze und Fahrradabstellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 bis zu 3 Meter und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 Quadratmeter je Baugrundstück, außer im Außenbereich, Act: BremLBO – Bremische Landesbauordnung Version as of: Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes; Inkrafttreten 01.07.2024 (Transparenzportal Bremen, abgerufen 29.10.2026). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2024 bis 13.01.2027; ab 14.01.2027 gilt nach Artikel 2 des Gesetzes eine weitere Fassung, die §§ 6 und 61 nicht berührt. berichtigt am 24. Juni 2024 (Brem.GBl. S. 381); keine spätere Änderung der BremLBO festgestellt retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Announced changes to the law
- Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 ändert die BremLBO zum 14.01.2027 nur in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 (Windenergieanlagen: Verweis auf Verordnung (EU) 2023/1230 statt Richtlinie 2006/42/EG) und § 66 Absatz 3 Satz 1 Buchst. d; §§ 6, 61, 62 sind nicht betroffen (Wortlaut nach umwelt-online.de zu Brem.GBl. 2024 S. 270 gelesen, nicht am Transparenzportal; dort nur die Links 'Zukünftige Fassung').
- Gesetzentwurf 'BremLBO-2026' (Senatsmitteilung Drs. 21/1943 vom 18.08.2026, Artikel 1 Nr. 22 und 23): würde in § 61 Abs. 1 die Ausnahme 'außer im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften nach § 86 Absatz 1 Nummer 1' bei Nr. 1 Buchst. h und i, Nr. 3 (neuer Buchst. c für Solaranlagen im Satzungsgebiet), Nr. 7 Buchst. a und Nr. 11 streichen und § 62 neu fassen. Die Zahlenwerte von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, h, Nr. 3 Buchst. b, Nr. 7 Buchst. a, Nr. 10 Buchst. a und von § 6 Abs. 8 bleiben nach dem Entwurf unverändert (§ 6 'bleibt mit den Absätzen 1 bis 9 unverändert'). Vorgesehenes Inkrafttreten 01.01.2027 (Artikel 4). Beschluss der Bürgerschaft und Verkündung im Brem.GBl. sind nicht festgestellt; Stand 29.10.2026 gilt weiter die Fassung oben.
Notes on this project
- Das Gesetz nennt 'Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze und Fahrradabstellplätze' in einer Nummer; ein Carport ist ein überdachter Stellplatz.
- Die mittlere Wandhöhe wird nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 bemessen. Abstandsflächen: § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 (siehe grenzbebauung).
Right on the property line
The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.
In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig
Garagen, Carports, Stellplätze, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; Solaranlagen; Wärmepumpen; überdachte Terrassen und untergeordnete Wintergärten
- Mean wall height: 3 m
- Length per boundary: 9 m
- Total length: 18 m
- Nr. 1 (Garagen, Carports, Stellplätze, überdachte Fahrradabstellplätze, Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten): mittlere Wandhöhe an der Grenze bis zu 3 m und Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m; Dachüberstände und Gesimse von insgesamt nicht mehr als 0,50 m bleiben unberücksichtigt
- Nr. 2 (gebäudeunabhängige Solaranlagen): Höhe bis zu 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m
- Nr. 4 (Wärmepumpen u. a. einschließlich Fundamenten und Einhausungen): Höhe bis zu 2 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 3 m
- Nr. 6 (überdachte Terrassen, untergeordnete eingeschossige Wintergärten): nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet, nicht in offener Verbindung zu einem Aufenthaltsraum, mindestens 2,50 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt
- Satz 2: Die Länge der Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauungen nach Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 darf auf einem Grundstück insgesamt 18 m nicht überschreiten
(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen, Carports, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, überdachte Fahrradabstellplätze und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe an der Grenze bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern, wobei Dachüberstände und Gesimse von insgesamt nicht mehr als 0,50 Metern unberücksichtigt bleiben, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter, 3. Stützmauern und geschlossene bauliche Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 Meter, 4. Wärmepumpen, Geothermieanlagen und technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter, 5. Aufschüttungen und nicht überdachte Terrassen mit einer Höhe bis zu 1 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche, 6. überdachte Terrassen sowie untergeordnete eingeschossige Wintergärten, die nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet sind, nicht in offener Verbindung zu einem Aufenthaltsraum stehen und von der gegenüberliegenden Nachbargrenze mindestens 2,50 Meter entfernt bleiben. Die Länge der Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauungen nach Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 6 darf auf einem Grundstück insgesamt 18 Meter nicht überschreiten. If the project is not exempt
Genehmigungsfreistellung nach § 62 (unter den Voraussetzungen des Absatzes 2, i. d. R. Bebauungsplangebiet) für Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen; sonst vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 (bei Wohngebäuden und Nebenanlagen) bzw. Baugenehmigungsverfahren nach § 64.
(1) Keiner Genehmigung bedarf unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von 1. Wohngebäuden, auch mit Räumen zur Ausübung freier Berufe nach § 13 der Baunutzungsverordnung, 2. sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, 3. Garagen, Stellplätzen, Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Bauvorhaben nach den Nummern 1 und 2, ausgenommen Sonderbauten und Werbeanlagen. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden (z. B. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz).
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1, den §§ 60 bis 62 und 76 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach §§ 63, 64, 64a und § 66 Absatz 5 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Check with your dimensions
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Frequently asked questions
Do I need a building permit for a carport in Bremen?
Not if the project meets the conditions of § 61 Abs. 1 BremLBO, Nr. 1 Buchst. b: Area up to 50 m², Height (mittlere Wandhöhe) up to 3 m, not outside built-up areas. 1 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a carport in Bremen?
§ 61 Abs. 1 BremLBO, Nr. 1 Buchst. b of the Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Version: Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270; ber. S. 381), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung der Bremischen Landesbauordnung und Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes; Inkrafttreten 01.07.2024 (Transparenzportal Bremen, abgerufen 29.10.2026). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2024 bis 13.01.2027; ab 14.01.2027 gilt nach Artikel 2 des Gesetzes eine weitere Fassung, die §§ 6 und 61 nicht berührt.. The wording of the law is German.