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Carport in Lower Saxony: Do I need a building permit?

Short answer: Under Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 1.2 (NBauO) the project is exempt from the permit procedure in Lower Saxony on these conditions:

  • Area up to 60 m²
  • Height (Höhe (nicht näher bestimmt)) up to 3 m
  • not outside built-up areas

Limits

60 m²Area
3 mHeightmeant is: Höhe (nicht näher bestimmt)
not outside built-up areasLocation

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • insgesamt nicht mehr als 60 m² Grundfläche je Baugrundstück
  • Garagen mit notwendigen Einstellplätzen nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei sind

Wording of the provision (German)

1.2 Garagen, auch mit Abstellraum, mit insgesamt nicht mehr als 60 m2 Grundfläche je Baugrundstück und einer Höhe bis zu 3 m sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist,

Act: NBauO – Niedersächsische Bauordnung Version as of: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012" Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Announced changes to the law
  • NI-VORIS zeigt zur NBauO eine zukünftige Fassung ab 01.07.2027 (Dokument c786925f-f057-345d-b088-b3f85ccf893b, Kopf: "Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52)"). Der Versionsverlauf von § 2, § 5, § 59, § 60, § 62, § 63 und des Anhangs (Verfahrensfreie Baumaßnahmen) nennt keine zukünftige Fassung; diese Normen ändern sich laut Portal also nicht zum 01.07.2027.

Notes on this project

  • "Garagen" umfassen nach § 2 Abs. 10 NBauO auch überdachte Stellplätze (Carport): "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, einschließlich überdachter Stellplätze, zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen, wie Fahrrädern."
  • Zusätzlich Nr. 14.7: Stellplätze für Personen-Kraftfahrzeuge bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück (nicht überdacht).

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand von der Grenze zulässig

Garagen (einschließlich überdachter Stellplätze) und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen; freistehende Wärmepumpen

  • Height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 15 m
  • Höhe (nicht mittlere Wandhöhe) bis zu 3 m, auch mit darauf errichteten Solarenergieanlagen; Solarenergieanlagen auf solchen Gebäuden bis 0,70 m Höhe nur bei mindestens 1 m Abstand der Solarenergieanlage von der Grenze
  • Wärmepumpen (freistehend, einschließlich Fundamenten und Einhausungen, Höhe bis zu 2 m) zusätzlich nur, wenn die Abstände nach den Absätzen 1 bis 7 auf dem Baugrundstück anders nicht eingehalten werden können und auf den Nachbargrundstücken keine unzumutbaren Beeinträchtigungen (Eisbildung, Geräusche, Abluft) entstehen
  • von den 9 m je Grenze dürfen Wärmepumpen höchstens 3 m beanspruchen
  • bereits nach § 5 Abs. 5 Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Garagen/Gebäude werden angerechnet (§ 5 Abs. 8 Satz 6)
4Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig 1. Solarenergieanlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe bis zu 3 m, 2. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, die allein oder mit darauf errichteten Solarenergieanlagen eine Höhe bis zu 3 m nicht überschreiten, 3. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und darauf errichteten Solarenergieanlagen mit einer Höhe bis zu 0,70 m, wenn der Abstand der Solarenergieanlagen von der Grenze mindestens 1 m beträgt, und 4. freistehende Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m, wenn a) die Abstände nach den Absätzen 1 bis 7 auf dem Baugrundstück anders nicht eingehalten werden können und b) auf den Nachbargrundstücken keine unzumutbaren Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund von Eisbildung, Geräuschen und Abluft, entstehen. 5Bauliche Anlagen nach Satz 4 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten; von den 9 m nach Halbsatz 1 dürfen Wärmepumpen den Abstand auf einer Gesamtlänge von 3 m unterschreiten.

If the project is not exempt

Baugenehmigung (§ 59 Abs. 1), in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 Abs. 1 Satz 1). Genehmigungsfrei ohne Verfahren sind nach § 62 nur bestimmte Gebäude in Baugebieten, die durch Bebauungsplan festgesetzt sind (Wohngebäude in Kleinsiedlungs-, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbe- und Industriegebieten; Nebengebäude und Nebenanlagen), wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 vorliegen.

(1) Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62, 74 und 75 nichts anderes ergibt.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts erfüllen.
1Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen erfüllen, es sei denn, dass sich die Anforderungen auf genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen beschränken.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren als Regelverfahren für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen (ausgenommen Sonderbauten).
1Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, mit Ausnahme von baulichen Anlagen, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 sind.
Genehmigungsfreistellung nach § 62: nur in durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2.
1Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung 1. von Wohngebäuden, auch mit Räumen für freie Berufe nach § 13 BauNVO, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen, in allgemeinen und in besonderen Wohngebieten, wenn die Wohngebäude überwiegend Wohnungen enthalten, 2. von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, 3. von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten und 4. von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2, wenn die in den Nummern 1 bis 3 genannten Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) festgesetzt sind und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a carport in Lower Saxony?

Not if the project meets the conditions of Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 1.2: Area up to 60 m², Height (Höhe (nicht näher bestimmt)) up to 3 m, not outside built-up areas. 2 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a carport in Lower Saxony?

Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 1.2 of the Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Version: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012". The wording of the law is German.

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