Conservatory in Saxony: Do I need a building permit?
Short answer: Under § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO (SächsBO) Saxony lists the project, but whether the provision applies here is a matter of interpretation (reason below). The values are therefore only a guide; the calculator shows “not clear-cut”:
- not clear-cut
- Gross volume up to 75 m³
- not outside built-up areas
Matter of interpretation: Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („Gebäude … bis zu 75 m³“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Nr. 1 Buchst. g, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.
Limits
Wording of the provision (German)
1. folgende Gebäude: a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ und von bis zu 80 m³ für Ladestationen, die der Elektromobilität des öffentlichen Nahverkehrs dienen, außer im Außenbereich, Act: SächsBO – Sächsische Bauordnung Version as of: Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186); revosax: „Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024“ (aktuelle Fassung gültig ab 19.03.2024, Versionsliste endet dort, keine spätere oder künftige Fassung ausgewiesen); § 61 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024, § 6 zuletzt durch Gesetz vom 1. Juni 2022 Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) – Vollzitat laut revosax retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Ein Wintergarten/verglaster Vorbau wird in § 61 nicht genannt; verfahrensfrei ist nach Nr. 1 Buchst. g nur die „Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“. Ein freistehender geschlossener Wintergarten ist ein Gebäude und fiele unter Nr. 1 Buchst. a (bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich); sonst gilt § 59 Abs. 1 (Baugenehmigung).
If the project is not exempt
Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 59 Abs. 1). Sie wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63) erteilt, außer bei Sonderbauten und UVP-pflichtigen Anlagen (Baugenehmigungsverfahren § 64); daneben gibt es unter den Voraussetzungen des § 62 (u. a. Geltungsbereich eines Bebauungsplans) die Genehmigungsfreistellung.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 60 bis 62, 76 und 77 Absatz 1 Satz 3 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach §§ 63, 64, 66 Absatz 4 und § 77 Absatz 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Check with your dimensions
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Frequently asked questions
Do I need a building permit for a conservatory in Saxony?
Not if the project meets the conditions of § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO: Gross volume up to 75 m³, not outside built-up areas. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a conservatory in Saxony?
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO of the Sächsische Bauordnung (SächsBO). Version: Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186); revosax: „Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024“ (aktuelle Fassung gültig ab 19.03.2024, Versionsliste endet dort, keine spätere oder künftige Fassung ausgewiesen); § 61 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024, § 6 zuletzt durch Gesetz vom 1. Juni 2022. The wording of the law is German.