Garden shed in Saxony: Do I need a building permit?
Short answer: Under § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO (SächsBO) Saxony lists the project, but whether the provision applies here is a matter of interpretation (reason below). The values are therefore only a guide; the calculator shows “not clear-cut”:
- not clear-cut
- Gross volume up to 75 m³
- not outside built-up areas
Matter of interpretation: Gartenhaus ist nicht ausdrücklich genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („Gebäude … bis zu 75 m³“) ergibt sich durch Auslegung (Gebäude allgemein, ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume/Feuerstätten).
Limits
Wording of the provision (German)
1. folgende Gebäude: a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ und von bis zu 80 m³ für Ladestationen, die der Elektromobilität des öffentlichen Nahverkehrs dienen, außer im Außenbereich, Act: SächsBO – Sächsische Bauordnung Version as of: Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186); revosax: „Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024“ (aktuelle Fassung gültig ab 19.03.2024, Versionsliste endet dort, keine spätere oder künftige Fassung ausgewiesen); § 61 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024, § 6 zuletzt durch Gesetz vom 1. Juni 2022 Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) – Vollzitat laut revosax retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Die Vorschrift gilt für Gebäude allgemein, nicht nur für Gartenhäuser; im Wortlaut keine Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume/Feuerstätten (andere Vorschriften, z. B. Abstandsflächen § 6 Abs. 8, knüpfen daran an).
- Verfahrensfrei im Innenbereich; im Außenbereich nicht über diese Nummer.
Right on the property line
The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.
Abstandsflächenprivileg: in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig (auch an der Grundstücksgrenze)
Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solaranlagen; Stützmauern/geschlossene Einfriedungen (Gewerbe-/Industriegebiet, sonst bis 2 m)
- Mean wall height: 3 m
- Length per boundary: 9 m
- Total length: 15 m
- Gesamtlänge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nr. 1 und 2 auf einem Grundstück höchstens 15 m
(8) 1In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sowie 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m. 2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten. If the project is not exempt
Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 59 Abs. 1). Sie wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63) erteilt, außer bei Sonderbauten und UVP-pflichtigen Anlagen (Baugenehmigungsverfahren § 64); daneben gibt es unter den Voraussetzungen des § 62 (u. a. Geltungsbereich eines Bebauungsplans) die Genehmigungsfreistellung.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 60 bis 62, 76 und 77 Absatz 1 Satz 3 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach §§ 63, 64, 66 Absatz 4 und § 77 Absatz 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt. Check with your dimensions
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Frequently asked questions
Do I need a building permit for a garden shed in Saxony?
Not if the project meets the conditions of § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO: Gross volume up to 75 m³, not outside built-up areas. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a garden shed in Saxony?
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO of the Sächsische Bauordnung (SächsBO). Version: Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186); revosax: „Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024“ (aktuelle Fassung gültig ab 19.03.2024, Versionsliste endet dort, keine spätere oder künftige Fassung ausgewiesen); § 61 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024, § 6 zuletzt durch Gesetz vom 1. Juni 2022. The wording of the law is German.