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Fence and wall in Lower Saxony: Do I need a building permit?

Short answer: Under Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 6.1 (NBauO) the project is exempt from the permit procedure in Lower Saxony on these conditions:

  • Height (Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9) up to 2 m

Limits

2 mHeightmeant is: Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9

Wording of the provision (German)

6.1 Einfriedungen, auch wenn diese zugleich einem weiteren Zweck dienen, insbesondere der Nutzung als Solarenergieanlage, nicht aber der Nutzung als Werbeanlage, mit nicht mehr als 2 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

Act: NBauO – Niedersächsische Bauordnung Version as of: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012" Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Announced changes to the law
  • NI-VORIS zeigt zur NBauO eine zukünftige Fassung ab 01.07.2027 (Dokument c786925f-f057-345d-b088-b3f85ccf893b, Kopf: "Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52)"). Der Versionsverlauf von § 2, § 5, § 59, § 60, § 62, § 63 und des Anhangs (Verfahrensfreie Baumaßnahmen) nennt keine zukünftige Fassung; diese Normen ändern sich laut Portal also nicht zum 01.07.2027.

Notes on this project

  • Stützmauern: Nr. 6.2 bis 1,50 m Höhe.
  • Im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.
  • Abstandsrecht: Einfriedungen brauchen nach § 5 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 NBauO außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten bei einer Höhe von nicht mehr als 2 m keinen Grenzabstand.

If the project is not exempt

Baugenehmigung (§ 59 Abs. 1), in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 Abs. 1 Satz 1). Genehmigungsfrei ohne Verfahren sind nach § 62 nur bestimmte Gebäude in Baugebieten, die durch Bebauungsplan festgesetzt sind (Wohngebäude in Kleinsiedlungs-, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbe- und Industriegebieten; Nebengebäude und Nebenanlagen), wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 vorliegen.

(1) Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62, 74 und 75 nichts anderes ergibt.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts erfüllen.
1Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen erfüllen, es sei denn, dass sich die Anforderungen auf genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen beschränken.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren als Regelverfahren für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen (ausgenommen Sonderbauten).
1Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, mit Ausnahme von baulichen Anlagen, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 sind.
Genehmigungsfreistellung nach § 62: nur in durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2.
1Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung 1. von Wohngebäuden, auch mit Räumen für freie Berufe nach § 13 BauNVO, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen, in allgemeinen und in besonderen Wohngebieten, wenn die Wohngebäude überwiegend Wohnungen enthalten, 2. von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, 3. von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten und 4. von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2, wenn die in den Nummern 1 bis 3 genannten Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) festgesetzt sind und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a fence and wall in Lower Saxony?

Not if the project meets the conditions of Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 6.1: Height (Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9) up to 2 m. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a fence and wall in Lower Saxony?

Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 6.1 of the Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Version: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012". The wording of the law is German.

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