Skip to content

Solar panels in Lower Saxony: Do I need a building permit?

Short answer: Under Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 2.3 (NBauO) Lower Saxony lists the project as exempt. In the general case the provision names no numeric limits; the conditions in the wording apply. Variants and special cases with their own limits are listed below.

Variants and special cases

The building code names further cases with their own conditions:

in, an oder auf Dach- oder Außenwandflächen (Gebäude, die keine Hochhäuser sind)

The variant names no numeric limits.

2.3 Solarenergieanlagen a) im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, wenn die Satzung Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe dieser baulichen Anlagen enthält, b) in anderen Fällen aa) freistehend mit nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich, bb) in, an oder auf Dach- oder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine Hochhäuser sind, sowie die mit der Errichtung solcher Solarenergieanlagen verbundene Änderung der äußeren Gestalt und die mit der Nutzung solcher Solarenergieanlagen verbundene Änderung der Nutzung bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen die Solarenergieanlagen angebracht werden,
freistehend (gebäudeunabhängig)
  • Height (Höhe) up to 3 m
  • Length up to 9 m
  • not outside built-up areas
  • nicht mehr als 3 m Höhe und nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich
2.3 Solarenergieanlagen a) im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, wenn die Satzung Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe dieser baulichen Anlagen enthält, b) in anderen Fällen aa) freistehend mit nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich,
im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung

The variant names no numeric limits.

  • nur, wenn die Satzung Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe dieser baulichen Anlagen enthält
2.3 Solarenergieanlagen a) im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, wenn die Satzung Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe dieser baulichen Anlagen enthält,

Wording of the provision (German)

2.3 Solarenergieanlagen a) im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, wenn die Satzung Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe dieser baulichen Anlagen enthält, b) in anderen Fällen aa) freistehend mit nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich, bb) in, an oder auf Dach- oder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine Hochhäuser sind, sowie die mit der Errichtung solcher Solarenergieanlagen verbundene Änderung der äußeren Gestalt und die mit der Nutzung solcher Solarenergieanlagen verbundene Änderung der Nutzung bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen die Solarenergieanlagen angebracht werden,

Act: NBauO – Niedersächsische Bauordnung Version as of: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012" Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Announced changes to the law
  • NI-VORIS zeigt zur NBauO eine zukünftige Fassung ab 01.07.2027 (Dokument c786925f-f057-345d-b088-b3f85ccf893b, Kopf: "Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52)"). Der Versionsverlauf von § 2, § 5, § 59, § 60, § 62, § 63 und des Anhangs (Verfahrensfreie Baumaßnahmen) nennt keine zukünftige Fassung; diese Normen ändern sich laut Portal also nicht zum 01.07.2027.

Notes on this project

  • Die Regel hängt von der Bauart ab (siehe Varianten): auf/an/in Dach- oder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine Hochhäuser sind, ohne Größenbegrenzung; freistehend nur bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge und nicht im Außenbereich; im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung mit Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe der Anlagen.
  • Der amtliche Text (NI-VORIS) enthält die Gliederung a), b), aa), bb); sie ist im Zitat wörtlich wiedergegeben.

If the project is not exempt

Baugenehmigung (§ 59 Abs. 1), in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 Abs. 1 Satz 1). Genehmigungsfrei ohne Verfahren sind nach § 62 nur bestimmte Gebäude in Baugebieten, die durch Bebauungsplan festgesetzt sind (Wohngebäude in Kleinsiedlungs-, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbe- und Industriegebieten; Nebengebäude und Nebenanlagen), wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 vorliegen.

(1) Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62, 74 und 75 nichts anderes ergibt.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts erfüllen.
1Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen erfüllen, es sei denn, dass sich die Anforderungen auf genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen beschränken.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren als Regelverfahren für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen (ausgenommen Sonderbauten).
1Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, mit Ausnahme von baulichen Anlagen, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 sind.
Genehmigungsfreistellung nach § 62: nur in durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2.
1Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung 1. von Wohngebäuden, auch mit Räumen für freie Berufe nach § 13 BauNVO, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen, in allgemeinen und in besonderen Wohngebieten, wenn die Wohngebäude überwiegend Wohnungen enthalten, 2. von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, 3. von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten und 4. von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2, wenn die in den Nummern 1 bis 3 genannten Baugebiete durch Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) festgesetzt sind und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

Check with your dimensions

Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.

Open the calculator

Frequently asked questions

Do I need a building permit for a solar panels in Lower Saxony?

Not if the project meets the conditions of Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 2.3. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a solar panels in Lower Saxony?

Anhang (zu § 60 Abs. 1) NBauO, Nr. 2.3 of the Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Version: Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46); NI-VORIS: Anhang und § 2 "ab 01.07.2025 (aktuelle Fassung)", § 5 und § 60 "ab 01.07.2024", § 59 "ab 01.11.2012". The wording of the law is German.

Press / to search