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Garden shed in Rhineland-Palatinate: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 1 Buchst. a (LBauO) the project is exempt from the permit procedure in Rhineland-Palatinate on these conditions:

  • Gross volume up to 50 m³

Limits

50 m³Gross volume

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • umbauter Raum
  • ausgenommen: Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände

Variants and special cases

The building code names further cases with their own conditions:

im Außenbereich
  • Gross volume up to 10 m³
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
  • umbauter Raum
  • ausgenommen: Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Wording of the provision (German)

a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Act: LBauO – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Version as of: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025) Artikel 3 des Gesetzes vom 19.11.2025 (GVBl. S. 672, 673) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Maß ist „umbauter Raum“ (nicht „Brutto-Rauminhalt“).

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Gegenüber Grundstücksgrenzen ohne Abstandsflächen oder mit geringerer Tiefe zulässig, wenn sie an der Grenze oder bis 3 m davon entfernt errichtet werden

Garagen ohne Feuerstätten; Gebäude und Anlagen zur örtlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser; sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten

  • Mean wall height: 3.2 m
  • Length per boundary: 12 m
  • Total length: 18 m
  • Dächer zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt; Giebel an der Grundstücksgrenze höchstens 4 m über der Geländeoberfläche
  • Höhen und Längen gelten nur für Wände in einem Winkel von nicht mehr als 75° zur Grundstücksgrenze
  • insgesamt höchstens 18 m an allen Grundstücksgrenzen; diese Begrenzung ist nicht nachbarschützend
  • Brandschutz und Beleuchtung von Aufenthaltsräumen gegenüber anderen Gebäuden müssen gewährleistet sein
(8) Gegenüber Grundstücksgrenzen dürfen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen 1. Garagen ohne Feuerstätten, 2. Gebäude und Anlagen zur örtlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser und 3. sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen a) eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten, b) eine Länge von 12 m an einer Grundstücksgrenze nicht überschreiten und c) Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° geneigt sind; Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten. Die Höhen und Längen nach Satz 1 gelten nur für Wände und Wandteile, die in einem Winkel von nicht mehr als 75° zur Grundstücksgrenze stehen. Die Gebäude nach Satz 1 sind in den Abstandsflächen von anderen Gebäuden sowie ohne eigene Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen gegenüber anderen Gebäuden zulässig, wenn der Brandschutz gewährleistet ist und die Beleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Gebäude nach Satz 1 dürfen eine Länge von insgesamt 18 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten; diese Begrenzung ist nicht nachbarschützend.

If the project is not exempt

Baugenehmigung (§ 61); vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wohngebäude GK 1–3 und weitere Gebäude (§ 66); bei Wohngebäuden u. a. im Bebauungsplangebiet Freistellungsverfahren nach § 67.

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67, 76 und 84 nichts anderes bestimmt ist.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung baurechtlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.
Viele Befreiungen gelten nicht für Kulturdenkmäler und die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern (Einzelausnahmen je Nummer).
ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Check with your dimensions

Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a garden shed in Rhineland-Palatinate?

Not if the project meets the conditions of § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 1 Buchst. a: Gross volume up to 50 m³. 3 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a garden shed in Rhineland-Palatinate?

§ 62 Abs. 1 LBauO Nr. 1 Buchst. a of the Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Version: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025). The wording of the law is German.

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