Garden shed in Baden-Württemberg: Do I need a building permit?
Short answer: Under Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 1 Buchst. a (LBO) the project is exempt from the permit procedure in Baden-Württemberg on these conditions:
- Gross volume up to 40 m³
- not outside built-up areas
Limits
Further conditions and details from the provision
These points are in the data set for the provision. Check them against your project.
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
- weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienend
- Grundregel = Innenbereich (40 m³); im Außenbereich gilt nur die strengere Variante (20 m³)
Variants and special cases
The building code names further cases with their own conditions:
im Innenbereich
- Gross volume up to 40 m³
- not outside built-up areas
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt; im Außenbereich
- Gross volume up to 20 m³
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt; Wording of the provision (German)
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt; ausgenommen hiervon sind Gebäude zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, sofern sie einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dienen, Act: LBO – Landesbauordnung für Baden-Württemberg Version as of: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 16. März 2026 (Bekanntmachung der Neufassung, GBl. 2026 Nr. 44 vom 15. April 2026) Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 15) (jüngste in die Neufassung eingearbeitete Änderung; davor Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2025, GBl. 2025 Nr. 25) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Zusätzlich Buchst. f: „Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,“ (ohne Maßgrenze).
- „Innenbereich“/„Außenbereich“ ist im Anhang nicht definiert (planungsrechtlich: § 34 bzw. § 35 BauGB).
Right on the property line
The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.
In den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen zulässig
Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume (Nr. 2); Gebäude/Gebäudeteile bis 1 m Wandhöhe (Nr. 1); bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 2,5 m Höhe oder bis 25 m² Wandfläche (Nr. 3)
- Wall area: 25 m²
- Mean wall height: 3 m
- Length per boundary: 9 m
- Total length: 15 m
- Bezugsgröße ist die Wandhöhe (nicht mittlere Wandhöhe), bis 3 m, und Wandfläche bis 25 m²
- Für die Wandhöhe ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen
- Grenzbebauung entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m
- Wird dennoch eine Abstandsfläche eingehalten, muss sie gegenüber Nachbargrenzen mindestens 0,5 m tief sein (§ 6 Abs. 2)
(1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig: 1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben, 2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m², 3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt, 4. landwirtschaftliche Gewächshäuser, die nicht unter Nummer 2 fallen, soweit sie mindestens 1 m Abstand zu Nachbargrenzen einhalten. Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nummer 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen; hinsichtlich der Anrechnung auf die Wandhöhe gilt § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2 Nummer 2 und 3 entsprechend. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nummer 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten. If the project is not exempt
Baugenehmigung (§ 49); bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (u. a. Wohngebäude, Nebengebäude) kann das Kenntnisgabeverfahren (§ 51) durchgeführt werden, bei Wohngebäuden GK 1–4 und deren Nebengebäuden/Nebenanlagen sonst nur das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 52).
Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. § 57 findet entsprechende Anwendung. Die Aufzählung enthält eine Auffangnummer für untergeordnete/vergleichbare Anlagen.
12. nicht aufgeführte Anlagen a) sonstige untergeordnete oder unbedeutende bauliche Anlagen, b) Anlagen und Einrichtungen, die mit den in den Nummern 1 bis 11 aufgeführten Anlagen und Einrichtungen vergleichbar sind. Check with your dimensions
Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.
Frequently asked questions
Do I need a building permit for a garden shed in Baden-Württemberg?
Not if the project meets the conditions of Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 1 Buchst. a: Gross volume up to 40 m³, not outside built-up areas. 3 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a garden shed in Baden-Württemberg?
Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) LBO, Nr. 1 Buchst. a of the Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Version: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 16. März 2026 (Bekanntmachung der Neufassung, GBl. 2026 Nr. 44 vom 15. April 2026). The wording of the law is German.