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Garden shed in Thuringia: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO (ThürBO) Thuringia lists the project, but whether the provision applies here is a matter of interpretation (reason below). The values are therefore only a guide; the calculator shows “not clear-cut”:

  • not clear-cut
  • Area up to 30 m²
  • not outside built-up areas

Matter of interpretation: Gartenhaus ist nicht ausdrücklich genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 30 m2“) ergibt sich durch Auslegung (Gebäude allgemein, ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume/Feuerstätten).

Limits

30 m²Area
not outside built-up areasLocation

Further conditions and details from the provision

These points are in the data set for the provision. Check them against your project.

  • eingeschossig

Wording of the provision (German)

eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 30 m2, außer im Außenbereich

Act: ThürBO – Thüringer Bauordnung Version as of: Thüringer Bauordnung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 298), in Kraft ab 19.07.2024; Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 24.07.2026 bis 19.01.2027“; hier maßgeblich die ab 24.07.2026 geltenden Fassungen von §§ 6, 63, 64, 65 (Fassung vom 06.07.2026, Änderung durch Art. 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2026); § 62 unverändert seit 19.07.2024. Künftige Fassungen der Gesamtausgabe (ab 20.01.2027 und ab 04.04.2028) berühren laut Inhaltsverzeichnis nur §§ 1, 33, 52 und 72, nicht §§ 6, 62 bis 65 Portal: „mehrfach geändert und § 54 a neu eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2026 (GVBl. S. 150, 151)“ retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Bis 23.07.2026 galten 10 m2; seit 24.07.2026 30 m2.
  • Grenze nach Grundfläche, nicht nach Rauminhalt; Wortlaut ohne Beschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume.

Right on the property line

The setback privilege concerns the distance to the boundary, not the permit exemption.

Abstandsflächenprivileg: in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten; gebäudeunabhängige Solaranlagen; Stützmauern/geschlossene Einfriedungen (Gewerbe-/Industriegebiet, sonst bis 2 m); Wärmepumpen (Höhe bis 2 m, Länge je Grenze 3 m); Terrassen bis 1 m Höhe

  • Mean wall height: 3 m
  • Length per boundary: 9 m
  • Total length: 18 m
  • abweichend von Absatz 4 bleibt die von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad erzeugte Abstandsfläche unberücksichtigt
  • Gesamtlänge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 auf einem Grundstück höchstens 18 m
(7) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig: 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m; abweichend von Absatz 4 bleibt die von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad erzeugte Abstandsfläche unberücksichtigt, 2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, 3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m, 4. Wärmepumpen, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m und 5. Terrassen mit einer Höhe bis zu 1 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 darf auf einem Grundstück insgesamt 18 m nicht überschreiten.

If the project is not exempt

Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 62 Abs. 1), in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 65, u. a. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind). Genehmigungsfreistellung nach § 64 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans möglich.

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 63, 64, 83 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 nichts anderes bestimmt ist.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 63, 64, § 83 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 65, 66 und 72 Abs. 5 sowie § 84 Abs. 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere des Bauplanungsrechts, an Anlagen gestellt werden

Check with your dimensions

Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a garden shed in Thuringia?

Not if the project meets the conditions of § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO: Area up to 30 m², not outside built-up areas. 1 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a garden shed in Thuringia?

§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO of the Thüringer Bauordnung (ThürBO). Version: Thüringer Bauordnung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 298), in Kraft ab 19.07.2024; Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 24.07.2026 bis 19.01.2027“; hier maßgeblich die ab 24.07.2026 geltenden Fassungen von §§ 6, 63, 64, 65 (Fassung vom 06.07.2026, Änderung durch Art. 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2026); § 62 unverändert seit 19.07.2024. Künftige Fassungen der Gesamtausgabe (ab 20.01.2027 und ab 04.04.2028) berühren laut Inhaltsverzeichnis nur §§ 1, 33, 52 und 72, nicht §§ 6, 62 bis 65. The wording of the law is German.

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