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Solar panels in Rhineland-Palatinate: Do I need a building permit?

Short answer: Under § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e und f LBauO (LBauO) Rhineland-Palatinate lists the project as exempt. In the general case the provision names no numeric limits; the conditions in the wording apply. Variants and special cases with their own limits are listed below.

Variants and special cases

The building code names further cases with their own conditions:

in, an und auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern)

The variant names no numeric limits.

  • ausgenommen bei Hochhäusern
  • im Außenbereich nur, wenn die Anlage einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dient
  • ausgenommen: Anlagen auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
e) Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie damit verbundene Nutzungsänderungen baulicher Anlagen; gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m in Gewerbe- und Industriegebieten; die Halbsätze 1 und 2 gelten im Außenbereich nur, wenn sie einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dienen; ausgenommen sind Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,
gebäudeunabhängig (nur in Gewerbe- und Industriegebieten)
  • Height (Höhe) up to 3 m
  • Length up to 9 m
  • nur in Gewerbe- und Industriegebieten
  • im Außenbereich nur, wenn die Anlage einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dient
  • ausgenommen: Anlagen in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
e) Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie damit verbundene Nutzungsänderungen baulicher Anlagen; gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m in Gewerbe- und Industriegebieten; die Halbsätze 1 und 2 gelten im Außenbereich nur, wenn sie einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dienen; ausgenommen sind Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,
im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 88 mit Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe

The variant names no numeric limits.

  • die Satzung enthält Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage
  • die Anlage widerspricht den Festsetzungen nicht
f) Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach § 88, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen nicht widersprechen,

Wording of the provision (German)

e) Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie damit verbundene Nutzungsänderungen baulicher Anlagen; gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m in Gewerbe- und Industriegebieten; die Halbsätze 1 und 2 gelten im Außenbereich nur, wenn sie einem nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässigen Vorhaben dienen; ausgenommen sind Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern, f) Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach § 88, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen nicht widersprechen,

Act: LBauO – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Version as of: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025) Artikel 3 des Gesetzes vom 19.11.2025 (GVBl. S. 672, 673) retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)

Notes on this project

  • Die Regel hängt von der Bauart ab (siehe Varianten): auf/an/in Dach- und Außenwandflächen ohne Größenbegrenzung (nicht bei Hochhäusern); gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge und nur in Gewerbe- und Industriegebieten; im Geltungsbereich einer Satzung mit Regelungen zu Zulässigkeit, Standort und Größe.
  • Gebäudeunabhängige Anlagen außerhalb von Gewerbe-/Industriegebieten (z. B. im Garten eines Wohngebiets) sind in § 62 nicht genannt, sofern keine Satzung nach Buchst. f besteht.

If the project is not exempt

Baugenehmigung (§ 61); vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wohngebäude GK 1–3 und weitere Gebäude (§ 66); bei Wohngebäuden u. a. im Bebauungsplangebiet Freistellungsverfahren nach § 67.

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67, 76 und 84 nichts anderes bestimmt ist.

Still to observe

Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.

Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung baurechtlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.
Viele Befreiungen gelten nicht für Kulturdenkmäler und die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern (Einzelausnahmen je Nummer).
ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,

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Frequently asked questions

Do I need a building permit for a solar panels in Rhineland-Palatinate?

Not if the project meets the conditions of § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e und f LBauO. Setback areas, the development plan and other rules still apply.

Which provision applies to a solar panels in Rhineland-Palatinate?

§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e und f LBauO of the Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Version: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025). The wording of the law is German.

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