Solar panels in Berlin: Do I need a building permit?
Short answer: Under § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln (BauO Bln) Berlin lists the project as exempt. In the general case the provision names no numeric limits; the conditions in the wording apply. Variants and special cases with their own limits are listed below.
Further conditions and details from the provision
These points are in the data set for the provision. Check them against your project.
- Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen: keine Größen- oder Höhengrenze im Wortlaut
- kein Ausschluss für Hochhäuser im Wortlaut (anders als BB/MV/HH)
Variants and special cases
The building code names further cases with their own conditions:
gebäudeunabhängige Solaranlagen
- Height (Höhe) up to 3 m
- Length up to 9 m
- Höhe bis zu 3 m und Gesamtlänge bis zu 9 m (beide Grenzen)
gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Wording of the provision (German)
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung, oder der äußeren Gestalt des Gebäudes b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, Act: BauO Bln – Bauordnung für Berlin Version as of: Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. 2005, 495), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2026 bis 19.01.2027 mehrfach geändert und § 61a neu eingefügt durch Artikel 1 und 5 des Gesetzes vom 09.07.2026 (GVBl. S. 692). Hinweis: Laut Gesamtausgaben-Liste gilt ab 20.01.2027 eine neue Fassung; im Paragraphenverzeichnis sind nur § 1 und § 66 mit „bis 19.01.2027“ gekennzeichnet (§§ 6, 59, 61 nicht), der Inhalt der Änderung ist nicht erkennbar. retrieved on 29 Oct 2026 Official version (opens in a new tab)
Notes on this project
- Buchst. a und b stehen im Gesetz als zwei Aufzählungspunkte nacheinander (hier mit „b)“ verbunden zitiert).
- Abstandsflächen: § 6 Abs. 7 und Abs. 8 Nr. 2 BauO Bln.
If the project is not exempt
Anlagen bedürfen grundsätzlich der Baugenehmigung; die Verfahrensart (Genehmigungsfreistellung § 62, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 63, Baugenehmigungsverfahren § 64) richtet sich nach Art und Größe des Vorhabens. Bei geringfügigen genehmigungsbedürftigen Vorhaben kann die Bauaufsicht im Einzelfall von der Baugenehmigung absehen.
(1) Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. … (3) Die Bauaufsichtsbehörde kann im Einzelfall bei geringfügigen genehmigungsbedürftigen Vorhaben von der Erteilung der Baugenehmigung absehen; die Antragstellerin oder der Antragsteller ist entsprechend zu bescheiden. Still to observe
Exempt only means: no permit procedure. Substantive law still applies, for example setback areas, the development plan, heritage protection and neighbour law.
Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz usw.).
Verfahrensfreie Bauvorhaben und die Beseitigung von Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen. Verfahrensfrei nur, solange das Vorhaben nicht Teil eines insgesamt genehmigungsbedürftigen Vorhabens ist.
Bauvorhaben sind nur solange verfahrensfrei, wie sie nicht Teil eines insgesamt genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens oder eines insgesamt freigestellten Bauvorhabens sind. Check with your dimensions
Enter your dimensions and see whether your project meets the conditions.
Frequently asked questions
Do I need a building permit for a solar panels in Berlin?
Not if the project meets the conditions of § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln. 2 further details from the provision should also be checked. Setback areas, the development plan and other rules still apply.
Which provision applies to a solar panels in Berlin?
§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln of the Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Version: Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. 2005, 495), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2026 bis 19.01.2027. The wording of the law is German.