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Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort: Nach § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 2 Buchst. d (LBauO) nennt Rheinland-Pfalz das Vorhaben als verfahrensfrei. Im Regelfall nennt die Norm dafür keine Zahlengrenzen, es gelten die Bedingungen im Wortlaut.

Weitere Bedingungen und Angaben aus der Norm

Diese Punkte stehen im Datensatz zur Norm. Prüfen Sie sie für Ihr Vorhaben.

  • Wärmepumpen, die Feuerstätten sind: Buchstabe a gilt (Feuerstätten nur, wenn sie nachweislich - Unternehmensbescheinigung - von einem Fachunternehmen errichtet werden)

Wortlaut der Norm

d) Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizgeräte; für Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizgeräte, die Feuerstätten sind, gilt Buchstabe a,

Gesetz: LBauO – Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Stand der Fassung: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025) Artikel 3 des Gesetzes vom 19.11.2025 (GVBl. S. 672, 673) abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)

Hinweise zu diesem Vorhaben

  • Keine Maßgrenze im Wortlaut. Abstandsflächen/Schallschutz separat.

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist

Baugenehmigung (§ 61); vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wohngebäude GK 1–3 und weitere Gebäude (§ 66); bei Wohngebäuden u. a. im Bebauungsplangebiet Freistellungsverfahren nach § 67.

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67, 76 und 84 nichts anderes bestimmt ist.

Trotzdem beachten

Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Das materielle Recht gilt weiter, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht.

Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung baurechtlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.
Viele Befreiungen gelten nicht für Kulturdenkmäler und die Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern (Einzelausnahmen je Nummer).
ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,

Mit Ihren Maßen prüfen

Geben Sie Ihre Maße ein und sehen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn das Vorhaben die Bedingungen von § 62 Abs. 1 LBauO Nr. 2 Buchst. d erfüllt. Dazu kommen 1 weitere Angaben aus der Norm, die Sie prüfen sollten. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem.

Welche Vorschrift gilt für Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz?

§ 62 Abs. 1 LBauO Nr. 2 Buchst. d in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Stand der Fassung: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365); Gesamtausgabe, Portalvermerk „Zum 30.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“ (abgerufen 29.10.2026); § 62 und § 8 in der Fassung gültig ab 01.11.2025 (Fassung vom 22.09.2025).

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