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Wärmepumpe in Hessen: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort: Nach Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8 (HBO) nennt Hessen das Vorhaben als verfahrensfrei. Im Regelfall nennt die Norm dafür keine Zahlengrenzen, es gelten die Bedingungen im Wortlaut. Varianten und Sonderfälle mit eigenen Grenzen stehen weiter unten.

Weitere Bedingungen und Angaben aus der Norm

Diese Punkte stehen im Datensatz zur Norm. Prüfen Sie sie für Ihr Vorhaben.

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen und Kälteaggregate bis 1 000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung (Nr. 3.8)
  • Vorbehalt Abschnitt IV Nr. 6: Die Bauherrschaft hat eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen

Varianten und Sonderfälle

Die Bauordnung nennt weitere Fälle mit eigenen Bedingungen:

verbrennungsmotorisch/feuerbeheizt betriebene Wärmepumpen (Nr. 3.6)

Die Variante nennt keine Zahlengrenzen.

  • bis insgesamt nicht mehr als 350 kW Feuerungswärmeleistung, unter den Vorbehalten Abschnitt IV Nr. 5 und 6 (Nr. 3.6)
3.6 Verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen, feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen und entsprechend betriebene Kälteaggregate bis insgesamt nicht mehr als 350 kW Feuerungswärmeleistung; hierzu erforderliche Abgasleitungen sind eingeschlossen, jeweils unter den Vorbehalten des Abschnitts IV Nr. 5 und 6,

Wortlaut der Norm

3.8 elektrisch betriebene Wärmepumpen und Kälteaggregate bis 1 000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung, unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 6,

Gesetz: HBO – Hessische Bauordnung Stand der Fassung: Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.10.2025 bis 19.01.2027 Gesetz vom 9. Oktober 2025 (GVBl. 2025 Nr. 66) (mehrfach geändert sowie §§ 63a und 64a neu eingefügt) abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)

Angekündigte Änderungen des Gesetzes
  • Die Gesamtausgabe der HBO nennt eine zukünftige Fassung ab 20.01.2027 (Liste der Gesamtausgaben). Laut Inhaltsverzeichnis tragen nur § 1 (Anwendungsbereich) und § 68 (Bautechnische Nachweise, Typenprüfung) den Vermerk 'bis 19.01.2027'; § 2, § 6, § 62, § 63 und die Anlage zu § 63 haben keine spätere Fassung. Inhalt der Fassung ab 20.01.2027 nicht abgerufen.

Hinweise zu diesem Vorhaben

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen sind in Nr. 3.8 ausdrücklich genannt (auch Nr. 3.7 'elektrisch betriebene Wärmeerzeuger').
  • Abstandsflächen (kein Teil der Verfahrensfreiheit): § 6 Abs. 9 Nr. 4: 'gebäudeunabhängige Wärmepumpen sowie Wärmepumpen an Gebäuden, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen, mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche'; an der Grenze § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 11: Höhe bis zu 2 m und Gesamtlänge bis zu 3 m entlang der Grundstücksgrenze.

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist

Baugenehmigung (§ 62 Abs. 1); in Bebauungsplangebieten Genehmigungsfreistellung (§ 64, § 64a für Wohngebäude); sonst vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65, Prüfung nur Bauplanungsrecht, Abweichungen, andere Vorschriften mit Konzentrationswirkung).

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie die Nutzungsänderung von Anlagen oder von Teilen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 63, 64, 64a, 78 und 79 oder aufgrund des § 89 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 nichts anderes bestimmt ist.

Trotzdem beachten

Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Das materielle Recht gilt weiter, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht.

Auch baugenehmigungsfreie Anlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Anlagen müssen, auch soweit eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Freistellungsvorbehalte der Anlage (Abschnitt IV) sind Bedingungen: Beteiligung der Gemeinde (Nr. 1), Bauvorlageberechtigte (Nr. 2), Nachweisberechtigte für Standsicherheit (Nr. 3), Prüfsachverständige (Nr. 4), Energieerzeugungsanlagen (Nr. 5), Fachfirma (Nr. 6).
1Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen zur Kenntnis zu geben, soweit das Vorhaben nicht dem naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahren unterliegt oder eine Ausnahmegenehmigung von einer Veränderungssperre erforderlich ist. 2Mit dem Vorhaben darf 14 Tage nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden, wenn die Gemeinde der Bauherrschaft nicht erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches beantragt.

Mit Ihren Maßen prüfen

Geben Sie Ihre Maße ein und sehen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wärmepumpe in Hessen eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn das Vorhaben die Bedingungen von Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8 erfüllt. Dazu kommen 2 weitere Angaben aus der Norm, die Sie prüfen sollten. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem.

Welche Vorschrift gilt für Wärmepumpe in Hessen?

Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8 in der Hessische Bauordnung (HBO). Stand der Fassung: Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.10.2025 bis 19.01.2027.

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