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Pool in Sachsen-Anhalt: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort: Nach § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO LSA (BauO LSA) ist das Vorhaben in Sachsen-Anhalt unter diesen Bedingungen verfahrensfrei:

  • Beckeninhalt bis 100 m³
  • nicht im Außenbereich

Grenzwerte

100 m³Beckeninhalt
nicht im AußenbereichLage

Weitere Bedingungen und Angaben aus der Norm

Diese Punkte stehen im Datensatz zur Norm. Prüfen Sie sie für Ihr Vorhaben.

  • einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen

Varianten und Sonderfälle

Die Bauordnung nennt weitere Fälle mit eigenen Bedingungen:

Wasserbecken (Nr. 6 Buchst. f), ohne Ausschluss des Außenbereichs
  • Beckeninhalt bis 100 m³

Auslegungsfrage: Ob ein Schwimmbecken (Nr. 10 Buchst. a) zugleich „Wasserbecken“ im Sinne von Nr. 6 Buchst. f ist, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut; relevant vor allem für Becken im Außenbereich.

6. Behälter: … f) Wasserbecken bis 100 m3 Beckeninhalt;

Wortlaut der Norm

10. Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung: a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3 einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich,

Gesetz: BauO LSA – Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt Stand der Fassung: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026) Laut Portal-Kopf: „zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 (GVBl. LSA S. 316)“; Änderungen ab 01.08.2026 an §§ 52, 60a (neu), 66, 83, 86a (neu); §§ 1 und 65 nur bis 19.01.2027 in dieser Fassung; die für §§ 6 und 60 maßgebliche Fassung stammt vom 14.01.2026 (gültig ab 24.01.2026) abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)

Hinweise zu diesem Vorhaben

  • Grenzwert ist der Beckeninhalt (100 m3, Feld max_beckeninhalt_m3), kein Brutto-Rauminhalt.
  • Nr. 6 Buchst. f (Wasserbecken bis 100 m3 Beckeninhalt) hat keinen Außenbereichsausschluss.

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist

Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 58 Abs. 1); bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und sonstigen baulichen Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62). Genehmigungsfreistellung nach § 61 (u. a. im Bebauungsplangebiet) möglich.

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 59 bis 61, 75 und 76 nichts anderes bestimmt ist.

Trotzdem beachten

Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Das materielle Recht gilt weiter, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 59 bis 61, 75 Abs. 2 Satz 2 und § 76 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 62, 63, 65 Abs. 4 und § 76 Abs. 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen; weitere Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz) bleiben unberührt.
(5) Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. (6) Die Verfahrensfreiheit lässt § 85 und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen eine Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, unberührt.

Mit Ihren Maßen prüfen

Geben Sie Ihre Maße ein und sehen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Pool in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn das Vorhaben die Bedingungen von § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO LSA erfüllt: Beckeninhalt bis 100 m³, nicht im Außenbereich. Dazu kommen 1 weitere Angaben aus der Norm, die Sie prüfen sollten. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem.

Welche Vorschrift gilt für Pool in Sachsen-Anhalt?

§ 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO LSA in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Stand der Fassung: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026).

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