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Wintergarten in Sachsen-Anhalt: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort: Nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA (BauO LSA) nennt Sachsen-Anhalt das Vorhaben, ob die Norm hier aber so greift, ist eine Auslegungsfrage (Grund weiter unten). Die Werte sind deshalb nur ein Anhaltspunkt, im Rechner steht „nicht eindeutig“:

  • nicht eindeutig
  • Fläche bis 10 m²
  • nicht im Außenbereich

Auslegungsfrage: Wintergarten ist im Gesetz nicht genannt; die Zuordnung zu Nr. 1 Buchst. a („eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2“) ergibt sich nur durch Auslegung. Ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten kann als Erweiterung des Hauptgebäudes (nicht als eigenes Gebäude) zu beurteilen sein; die Abgrenzung zur Terrassenüberdachung (Buchst. i, Seitenwände, Verglasung) steht nicht im Gesetz.

Grenzwerte

10 m²Fläche
nicht im AußenbereichLage

Weitere Bedingungen und Angaben aus der Norm

Diese Punkte stehen im Datensatz zur Norm. Prüfen Sie sie für Ihr Vorhaben.

  • eingeschossig

Wortlaut der Norm

1. Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,

Gesetz: BauO LSA – Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt Stand der Fassung: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026) Laut Portal-Kopf: „zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2026 (GVBl. LSA S. 316)“; Änderungen ab 01.08.2026 an §§ 52, 60a (neu), 66, 83, 86a (neu); §§ 1 und 65 nur bis 19.01.2027 in dieser Fassung; die für §§ 6 und 60 maßgebliche Fassung stammt vom 14.01.2026 (gültig ab 24.01.2026) abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)

Hinweise zu diesem Vorhaben

  • Ein verglaster Vorbau/Wintergarten wird in § 60 nicht genannt; ausdrücklich verfahrensfrei ist nur die „Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m2“ (Buchst. i). Ein freistehender geschlossener Wintergarten ist ein Gebäude und fiele nur unter Nr. 1 Buchst. a (eingeschossig, Grundfläche bis 10 m2, außer im Außenbereich); sonst gilt § 58 Abs. 1 (Baugenehmigung).

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist

Soweit keine Verfahrensfreiheit besteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 58 Abs. 1); bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und sonstigen baulichen Anlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62). Genehmigungsfreistellung nach § 61 (u. a. im Bebauungsplangebiet) möglich.

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 59 bis 61, 75 und 76 nichts anderes bestimmt ist.

Trotzdem beachten

Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Das materielle Recht gilt weiter, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den materiellen Anforderungen (Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Denkmalschutz u. a.); die Genehmigungsfreiheit lässt die Pflicht zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften unberührt.
Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 59 bis 61, 75 Abs. 2 Satz 2 und § 76 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach den §§ 62, 63, 65 Abs. 4 und § 76 Abs. 3 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen; weitere Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz) bleiben unberührt.
(5) Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. (6) Die Verfahrensfreiheit lässt § 85 und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen eine Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, unberührt.

Mit Ihren Maßen prüfen

Geben Sie Ihre Maße ein und sehen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wintergarten in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn das Vorhaben die Bedingungen von § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA erfüllt: Fläche bis 10 m², nicht im Außenbereich. Dazu kommen 1 weitere Angaben aus der Norm, die Sie prüfen sollten. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem.

Welche Vorschrift gilt für Wintergarten in Sachsen-Anhalt?

§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Stand der Fassung: Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440); Gesamtausgabe „in der Gültigkeit vom 01.08.2026 bis 19.01.2027“; §§ 6, 58, 60, 61, 62 in der Fassung vom 14.01.2026, gültig ab 24.01.2026 (vom Gesetz vom 17.06.2026 nicht berührt: dieses betrifft §§ 52, 60a, 66, 83, 86a, gültig ab 01.08.2026).

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