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Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort: Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V (LBauO M-V) ist das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern unter diesen Bedingungen verfahrensfrei:

  • Fläche bis 40 m²

Grenzwerte

40 m²Fläche

Weitere Bedingungen und Angaben aus der Norm

Diese Punkte stehen im Datensatz zur Norm. Prüfen Sie sie für Ihr Vorhaben.

  • Fläche bis zu 40 m²
  • keine Tiefenbegrenzung und kein Außenbereichsausschluss im Wortlaut

Wortlaut der Norm

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m2,

Gesetz: LBauO M-V – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Stand der Fassung: in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, 344), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.07.2026 bis 13.01.2027 zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 732) abgerufen am 29.10.2026 Amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)

Angekündigte Änderungen des Gesetzes
  • Laut Inhaltsverzeichnis der Gesamtausgabe (Gültigkeit 18.07.2026 bis 13.01.2027) hat ab 14.01.2027 nur § 1 (Anwendungsbereich; Vermerk 'bis 13.01.2027') eine neue Fassung; § 72 (Baugenehmigung, Baubeginn) gilt in der jetzigen Fassung bis 30.06.2027. § 2, § 6, § 59 und § 61 tragen keinen Befristungsvermerk (§ 61: 'ab 12.06.2026'). Inhalt der Fassungen ab 14.01.2027 bzw. 01.07.2027 nicht abgerufen.

Wenn das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist

Baugenehmigung erforderlich; Genehmigungsfreistellung (§ 62) im Bebauungsplangebiet unter weiteren Voraussetzungen, sonst vereinfachtes (§ 63) bzw. Baugenehmigungsverfahren (§ 64).

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.

Trotzdem beachten

Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Das materielle Recht gilt weiter, zum Beispiel Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht.

Verfahrensfreiheit entbindet nicht von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Die Verfahrensfreiheit nach den Absätzen 1 bis 4 entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.

Mit Ihren Maßen prüfen

Geben Sie Ihre Maße ein und sehen Sie, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn das Vorhaben die Bedingungen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V erfüllt: Fläche bis 40 m². Dazu kommen 2 weitere Angaben aus der Norm, die Sie prüfen sollten. Abstandsflächen, Bebauungsplan und andere Vorschriften gelten trotzdem.

Welche Vorschrift gilt für Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern?

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Stand der Fassung: in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, 344), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.07.2026 bis 13.01.2027.

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